CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 30.05.2025 BR-Drs. 220/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor, die die Möglichkeit der Einbürgerung nach drei Jahren Voraufenthalt, bekannt als 'Turboeinbürgerung', abschafft und eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Anspruchseinbürgerung festlegt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine Einbürgerung in Deutschland anstrebst und bisher von der Möglichkeit der 'Turboeinbürgerung' nach drei Jahren profitieren wolltest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Integration von Einwanderern in die deutsche Gesellschaft interessiert.
  • Ja, wenn du die Balance zwischen Aufenthaltsrecht und Einbürgerungsanforderungen wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch die Abschaffung der 'Turboeinbürgerung' und die Festlegung einer Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bisher konnten Personen unter bestimmten Bedingungen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, wenn sie besondere Integrationsleistungen nachweisen konnten.

Geplant ist

Künftig soll eine Einbürgerung generell erst nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren möglich sein, unabhängig von besonderen Integrationsleistungen.

Beispiel: Eine Person, die bisher nach drei Jahren Aufenthalt und Erfüllung der Integrationskriterien eingebürgert werden konnte, müsste nun mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, um die Einbürgerung zu beantragen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubte eine Einbürgerung nach drei Jahren bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen.

Neu: Die Möglichkeit der Einbürgerung nach drei Jahren wird abgeschafft, die Mindestaufenthaltsdauer beträgt nun fünf Jahre.

In der Praxis: Einbürgerungsanträge können erst nach fünf Jahren Aufenthalt gestellt werden, was den Integrationsprozess verlängert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Änderung könnte die Anzahl der frühzeitig eingebürgerten Personen sinken.
  • Die Behörden könnten weniger Anträge auf Einbürgerung nach kurzer Aufenthaltsdauer bearbeiten müssen.

Zu beachten

  • Für die Einbürgerung ist nun eine längere Aufenthaltsdauer erforderlich, was die Integrationszeit verlängert.
  • Die Abschaffung der 'Turboeinbürgerung' könnte die Motivation für schnelle Integration verringern.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Bedingungen für die Einbürgerung und damit die Integration von Einwanderern in Deutschland betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie eine nachhaltige Integration und die Anforderungen an die Einbürgerung in Einklang gebracht werden können.

Wer ist betroffen?

Personen, die eine Einbürgerung in Deutschland anstreben.