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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 24.03.2026 BT-Drs. 21/4949
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches eingebracht, um die Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt zu regeln.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Opfer von unbefugten bildbasierten sexualisierten Darstellungen wirst.
  • Ja, wenn du Bildaufnahmen mit sexualbezogenem Inhalt ohne Einwilligung der Betroffenen herstellst oder verbreitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Strafverfolgung oder in rechtlichen Beratungsberufen tätig bist und mit Fällen bildbasierter sexualisierter Gewalt zu tun hast.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die rechtliche Handhabung von Deepfakes und digital manipulierten Inhalten einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch eine einheitliche Regelung im Sexualstrafrecht die Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es Lücken in der Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt, insbesondere bei digital manipulierten Inhalten wie Deepfakes.

Geplant ist

Eine einheitliche Regelung im Sexualstrafrecht soll alle Formen des unbefugten Herstellens, Verwendens, Manipulierens und Verbreitens von sexualbezogenen Bildaufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen erfassen.

Beispiel: Wer ohne Einwilligung eine Deepfake-Video erstellt oder verbreitet, das eine Person in sexualisierter Weise darstellt, könnte strafrechtlich belangt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Strafbarkeit ist unzureichend geregelt, insbesondere bei digital manipulierten Inhalten.

Neu: Das Gesetz würde eine umfassende Regelung einführen, die alle Formen unbefugter sexualbezogener Bildaufnahmen umfasst, einschließlich digitaler Manipulationen.

In der Praxis: Die Strafverfolgung könnte effektiver gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt vorgehen, einschließlich Fällen mit digital manipulierten Inhalten.

Mögliche Folgen

  • Durch die neue Regelung könnte die Strafverfolgung bei bildbasierter sexualisierter Gewalt effektiver werden.
  • Anbieter digitaler Plattformen könnten verpflichtet werden, Inhalte strenger zu überwachen und zu entfernen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Strafverfolgungsbehörden mit sich bringen.
  • Anbieter digitaler Plattformen müssten technische Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen.

Offene Fragen

  • Wie soll die praktische Durchsetzung der Regelung insbesondere bei internationalen Plattformen gewährleistet werden?
  • Welche technischen Standards werden für die Erkennung und Entfernung von Deepfakes erforderlich sein?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt betrifft.
  • Es gibt öffentliche Diskussionen über die rechtliche Handhabung von Deepfakes und die Herausforderungen der digitalen Strafverfolgung.

Wer ist betroffen?

Personen, die Opfer von bildbasierter sexualisierter Gewalt werden.Personen, die Bildaufnahmen mit sexualbezogenem Inhalt ohne Einwilligung der Betroffenen herstellen, verwenden oder verbreiten.