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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 266/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Strafrecht ändern soll, um die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umzusetzen. Zudem sollen die Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen angepasst werden.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in Deutschland Umweltgesetze beachten musst.
  • Ja, wenn du in der Strafverfolgung oder Justiz tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das umweltrelevante Tätigkeiten ausübt.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Umweltfragen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz der Umwelt und die Bekämpfung von Umweltkriminalität interessieren.
  • Ja, wenn du die Umsetzung internationaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Gesetzentwurf die Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festlegen, um eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU zu gewährleisten und Umweltkriminalität wirksamer zu verhindern und zu verfolgen. Zudem soll er zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der VN-Agenda 2030 beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das deutsche Umweltstrafrecht enthält bereits viele Elemente, die den EU-Vorgaben entsprechen, jedoch gibt es noch Lücken in der Umsetzung.

Geplant ist

Es sollen neue Straftatbestände eingeführt und bestehende verschärft werden, insbesondere durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit und die Anhebung von Strafmaßen. Zudem sollen 'Ökosysteme' als zusätzliches Umweltmedium einbezogen werden.

Beispiel: Wer künftig gegen Umweltgesetze verstößt, könnte mit höheren Strafen rechnen, und auch der Versuch einer Umweltstraftat wäre strafbar.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen sind auf dem bisherigen Stand.

Geplant ist

Diese Pauschalen und Gebühren sollen geringfügig erhöht werden, um gestiegene Kosten abzudecken.

Beispiel: Ab Juli 2025 könnten höhere Gebühren für Postzustellungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren anfallen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Umweltstraftaten werden nach den bestehenden nationalen Gesetzen geahndet, die teilweise nicht alle EU-Vorgaben abdecken.

Neu: Das Strafrecht würde um neue Tatbestände ergänzt und bestehende Strafmaße angehoben, um die EU-Richtlinie vollständig umzusetzen.

In der Praxis: Strafverfolgungsbehörden müssten sich auf neue Tatbestände und höhere Strafmaße einstellen, was eine intensivere Verfolgung von Umweltstraftaten ermöglichen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung neuer Straftatbestände und die Anhebung von Strafmaßen könnte die Abschreckung gegen Umweltkriminalität verstärkt werden.
  • Behörden und Gerichte könnten mit einem höheren Verwaltungsaufwand konfrontiert werden, um die neuen Regelungen umzusetzen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche Schulungen für Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein.
  • Die Anpassung der Zustellungspauschalen könnte zu höheren Kosten für Verfahren führen.

Offene Fragen

  • Wie genau die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden sollen, bleibt teilweise offen.
  • Es ist unklar, ob zusätzliche Ressourcen für die Strafverfolgung bereitgestellt werden.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und die Umsetzung internationaler Umweltziele betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie effektiv die neuen Regelungen zur Bekämpfung von Umweltkriminalität beitragen können.

Wer ist betroffen?

Bürger und Unternehmen, die Umweltgesetze einhalten müssen.Strafverfolgungsbehörden, die Umweltkriminalität verfolgen.Justizbehörden, die mit der Umsetzung der neuen Regelungen befasst sind.
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