Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes ein, um EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren umzusetzen.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du als Tierarzt antimikrobielle Arzneimittel bei Tieren anwendest.
- Ja, wenn du Tiere hältst, die zur Lebensmittelgewinnung dienen.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Überwachung von Tierarzneimitteln befasst ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung und dessen Auswirkungen auf Resistenzen interessieren.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren sollen die Mitgliedstaaten der EU umfassende Daten zur Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur übermitteln, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Tierärzte und Tierhalter müssen halbjährlich Mitteilungen über den Antibiotikaverbrauch machen.
Geplant ist
Die Mitteilungsverpflichtungen für Tierärzte und Tierhalter sollen auf einen jährlichen Turnus umgestellt werden.
Beispiel: Ein Tierarzt muss künftig nur einmal im Jahr die Daten zur Antibiotikaanwendung übermitteln, statt wie bisher zweimal.
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Es gibt keine verpflichtende elektronische Datenübermittlung für antimikrobielle Arzneimittel bei Hunden, Katzen und Pelztieren.
Geplant ist
Ab 2029 müssen Tierärzte die Anwendung solcher Arzneimittel bei Hunden, Katzen und Pelztieren elektronisch melden.
Beispiel: Ab 2029 muss ein Tierarzt die Daten zur Antibiotikaanwendung bei einem behandelten Hund elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Datenübermittlung zur Antibiotikaanwendung erfolgt halbjährlich und nicht für alle Tierarten.
Neu: Die Datenübermittlung erfolgt jährlich und umfasst auch bisher nicht erfasste Tierarten wie Hunde, Katzen und Pelztiere.
In der Praxis: Die Erfassung wird umfassender und weniger häufig, was eine bessere Datenlage bei geringerem bürokratischen Aufwand ermöglicht.
Mögliche Folgen
- Durch die jährliche Datenübermittlung könnte der Verwaltungsaufwand für Tierärzte und Tierhalter reduziert werden.
- Die umfassendere Datenerfassung könnte helfen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser zu überwachen und Resistenzen vorzubeugen.
Zu beachten
- Für die elektronische Datenübermittlung müssen möglicherweise neue technische Systeme implementiert werden.
- Die Sicherheit und der Schutz der übermittelten Daten müssen gewährleistet werden.
Offene Fragen
- Wie genau wird die elektronische Datenübermittlung technisch umgesetzt?
- Wer trägt die Kosten für die Implementierung der neuen Systeme zur Datenübermittlung?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung und die Bekämpfung von Resistenzen betrifft.