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Phase 7

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 426/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes ein.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Tierhalter bist und von Tierseuchen betroffen sein könntest.
  • Ja, wenn du Tierarzt bist und über anormale Mortalitäten informiert werden musst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeitest, der Geflügel hält.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Anpassung nationaler Gesetze an EU-Regelungen interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf klare rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Tiergesundheit legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das nationale Tiergesundheitsrecht an die EU-Verordnungen angepasst werden, um Rechtsklarheit zu schaffen und die nationalen Regelungen für immunologische Tierarzneimittel an die EU-Tierarzneimittelverordnung anzupassen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Begriffsbestimmungen im nationalen Tiergesundheitsrecht weichen von den EU-Verordnungen ab, was zu Unsicherheiten führt. Der Entschädigungshöchstsatz für Geflügel ist nicht mehr bedarfsdeckend.

Geplant ist

Die Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts werden übernommen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Der Entschädigungshöchstsatz für Geflügel wird auf 110 Euro erhöht.

Beispiel: Ein Geflügelhalter, dessen Tiere von einer Seuche betroffen sind, könnte künftig bis zu 110 Euro Entschädigung pro Tier erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Nationale Regelungen für immunologische Tierarzneimittel befinden sich im Tiergesundheitsgesetz.

Neu: Diese Regelungen werden in das Tierarzneimittelgesetz überführt, um der Systematik des EU-Rechts zu folgen.

In der Praxis: Tierarzneimittelhersteller und -anwender müssen sich auf eine neue gesetzliche Grundlage einstellen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung könnten Tierhalter verpflichtet werden, Tierärzte über anormale Mortalitäten zu informieren.
  • Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes könnte die finanzielle Belastung bei Tierseuchenfällen für Geflügelhalter reduzieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche Verwaltungsaufwände entstehen.
  • Tierhalter müssen sich auf die neuen Informationspflichten einstellen.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten für Tierhalter konkret ausgestaltet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Anpassung nationaler Gesetze an EU-Vorgaben betrifft und die rechtliche Klarheit im Bereich der Tiergesundheit verbessert werden soll.

Wer ist betroffen?

TierhalterTierärzteLandwirtschaftliche Betriebe