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Phase 1

Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 262/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt eine Reform des Versorgungsausgleichsrechts vor, um eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen zu gewährleisten und das Recht anwenderfreundlicher zu gestalten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du dich scheiden lässt und deine während der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte aufgeteilt werden.
  • Ja, wenn du Geschäftsführer und beherrschender Gesellschafter eines Unternehmens bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Versorgungsträger arbeitest, der Anrechte im Versorgungsausgleich berücksichtigen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du an fairen Regelungen für den Ausgleich von Vorsorgeanrechten bei Scheidungen interessiert bist.
  • Ja, wenn dir die rechtliche Gleichstellung von betrieblichen Anrechten im Versorgungsausgleich wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben Gerechtigkeitslücken schließen, die durch übergangene Anrechte im Versorgungsausgleich entstehen können, und die Einbeziehung betrieblicher Anrechte, insbesondere von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, verbessern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte können nach einer rechtskräftigen Entscheidung nicht mehr korrigiert werden. Betriebliche Anrechte von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf Kapitalleistungen gerichtet sind, werden nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Geplant ist

Ein schuldrechtlicher Ausgleich für übergangene Anrechte wird ermöglicht. Betriebliche Anrechte von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf Kapitalleistungen gerichtet sind, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Beispiel: Wenn du nach der Scheidung feststellst, dass ein Anrecht übersehen wurde, kannst du es künftig nachträglich geltend machen. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer werden deine betrieblichen Anrechte im Versorgungsausgleich berücksichtigt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Korrektur von übersehenen Anrechten nach einer rechtskräftigen Entscheidung ist nicht möglich. Betriebliche Anrechte von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf Kapitalleistungen gerichtet sind, fallen nicht unter den Versorgungsausgleich.

Neu: Ein schuldrechtlicher Ausgleich für übergangene Anrechte wird eingeführt. Betriebliche Anrechte von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf Kapitalleistungen gerichtet sind, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen.

In der Praxis: Ehegatten können übergangene Anrechte nachträglich ausgleichen lassen. Die Einbeziehung von betrieblichen Anrechten in den Versorgungsausgleich vereinfacht die Verfahren und schützt Ausgleichsberechtigte besser.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einbeziehung betrieblicher Anrechte von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern könnte die Komplexität der Versorgungsausgleichsverfahren reduziert werden.
  • Die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs könnte zu einer gerechteren Verteilung von Vorsorgeanrechten führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche Verwaltungsaufwände bei den Versorgungsträgern entstehen.
  • Die Anpassung der Verfahren könnte technische und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird der schuldrechtliche Ausgleich für übergangene Anrechte in der Praxis umgesetzt?
  • Welche konkreten Anpassungen im Verfahrensrecht sind geplant, um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die gerechte Verteilung von Vorsorgeanrechten bei Scheidungen betrifft und die rechtliche Gleichstellung von betrieblichen Anrechten im Versorgungsausgleich thematisiert.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Gerechtigkeitslücken im Versorgungsausgleich geschlossen werden können und welche Auswirkungen die Einbeziehung betrieblicher Anrechte haben könnte.

Wer ist betroffen?

Ehegatten, die sich scheiden lassen und deren während der Ehezeit erworbene Vorsorgeanrechte aufgeteilt werden müssen.Versorgungsträger, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs Anrechte berücksichtigen müssen.Geschäftsführer von Unternehmen, die zugleich beherrschende Gesellschafter sind.
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