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Phase 1

... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes: Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen

Initiator: Berlin Eingereicht: 18.06.2026 BR-Drs. 383/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Das Land Berlin bringt einen Gesetzentwurf ein, der den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechenstatbestand einstuft.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du illegal mit halbautomatischen Kurzwaffen handelst oder diese besitzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Strafverfolgung arbeitest und mit Fällen von Waffenkriminalität befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die öffentliche Sicherheit und der Umgang mit illegalen Waffen wichtig sind.
  • Ja, wenn du die Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterstützt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessern, indem es der gestiegenen Zahl von Straftaten mit Schusswaffen, insbesondere durch die organisierte Kriminalität, entgegenwirkt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der unerlaubte Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen ist derzeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht, und Telekommunikationsüberwachung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Geplant ist

Der unerlaubte Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen soll als Verbrechenstatbestand mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren eingestuft werden. Zudem wird die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung geschaffen.

Beispiel: Wer illegal mit halbautomatischen Kurzwaffen handelt, könnte künftig mit einer höheren Strafe rechnen, und die Polizei könnte Telefonüberwachung nutzen, um Waffenverstecke aufzuspüren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Strafverfolgungsbehörden können in Fällen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen keine Telekommunikationsüberwachung einsetzen.

Neu: Mit der Gesetzesänderung erhalten Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, in diesen Fällen Telekommunikationsüberwachung durchzuführen.

In der Praxis: Die Ermittlungen könnten effizienter werden, da die Polizei neue Mittel zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten mit halbautomatischen Kurzwaffen erhält.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einstufung als Verbrechenstatbestand könnten höhere Strafen für den illegalen Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen verhängt werden.
  • Die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung könnte die Aufklärung und Prävention von Straftaten mit diesen Waffen erleichtern.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Telekommunikationsüberwachung erfordert den Schutz sensibler Daten und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Offene Fragen

  • Wie wird die Telekommunikationsüberwachung konkret umgesetzt und welche Datenschutzmaßnahmen sind vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die öffentliche Sicherheit betrifft und den Umgang mit illegalen Waffen sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität adressiert.

Wer ist betroffen?

Täter, die illegal mit halbautomatischen Kurzwaffen handeln oder diese besitzenStrafverfolgungsbehörden