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Phase 7

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 432/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte eingebracht, das die Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen ausbauen und weitere prozessuale Regelungen ändern soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine zivilrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert bis 10.000 Euro hast.
  • Ja, wenn du in einem Rechtsgebiet wie Nachbarrecht oder Vergaberecht involviert bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Amts- oder Landgericht arbeitest und von den neuen Zuständigkeiten betroffen bist.
  • Ja, wenn du in der Verbraucherstreitbeilegung tätig bist und von den rechtsbereinigenden Anpassungen betroffen bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effizienz und Bürgernähe der Justiz interessiert.
  • Ja, wenn du an der Spezialisierung und Leistungsfähigkeit der Justiz interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Amtsgerichte in Zivilsachen stärken, indem die Streitwertgrenze für deren Zuständigkeit angehoben wird. Zudem soll die Spezialisierung der Justiz gefördert und bestehende Wertungswidersprüche bei Kostenentscheidungen beseitigt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei Streitwerten bis 5.000 Euro.

Geplant ist

Die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird auf 10.000 Euro angehoben.

Beispiel: Wenn du eine zivilrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert von 8.000 Euro hast, würde dein Fall künftig vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bestimmte Rechtsgebiete werden streitwertabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen.

Geplant ist

Bestimmte Rechtsgebiete wie Nachbarrecht werden streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen, während andere wie Vergaberecht den Landgerichten zugewiesen werden.

Beispiel: Ein Nachbarschaftsstreit würde unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht verhandelt.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Eine nachträgliche Änderung der Streitwertfestsetzung kann nicht zu einer Änderung der Kostenentscheidung führen.

Geplant ist

Gerichte können die Kostenentscheidung nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung ändern.

Beispiel: Wenn der Streitwert deines Falls nachträglich geändert wird, könnte auch die Kostenentscheidung entsprechend angepasst werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Amtsgerichte sind für Zivilsachen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro zuständig.

Neu: Die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird auf Streitwerte bis 10.000 Euro erweitert.

In der Praxis: Mehr Zivilverfahren würden erstinstanzlich vor den Amtsgerichten verhandelt.

Bisher: Die Zuweisung von Rechtsgebieten an Amts- oder Landgerichte erfolgt streitwertabhängig.

Neu: Bestimmte Rechtsgebiete werden streitwertunabhängig zugewiesen.

In der Praxis: Rechtsfälle in komplexen Gebieten könnten effizienter bearbeitet werden.

Bisher: Kostenentscheidungen sind nach einer Änderung der Streitwertfestsetzung nicht anpassbar.

Neu: Kostenentscheidungen können nach einer Änderung der Streitwertfestsetzung angepasst werden.

In der Praxis: Gerichtliche Entscheidungen wären flexibler und könnten Ungerechtigkeiten vermeiden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anhebung der Streitwertgrenze könnten mehr Verfahren vor den Amtsgerichten verhandelt werden, was deren Auslastung erhöhen könnte.
  • Die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Rechtsgebiete könnte die Spezialisierung der Gerichte fördern.
  • Die Möglichkeit, Kostenentscheidungen nachträglich zu ändern, könnte zu gerechteren Ergebnissen führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Zuständigkeiten könnten zusätzliche Schulungen für Gerichtspersonal erforderlich werden.
  • Die Anpassung der Kostenentscheidungen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der streitwertunabhängigen Zuweisung in den Gerichten organisiert?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen werden für die Umsetzung der neuen Regelungen benötigt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Effizienz und Bürgernähe der Justiz stärken soll.
  • Die Anhebung der Streitwertgrenze betrifft viele Bürger, die zivilrechtliche Streitigkeiten führen.

Wer ist betroffen?

Bürger, die zivilrechtliche Streitigkeiten führenAmts- und LandgerichteVerbraucher und Unternehmen im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung