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Phase 5

Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 19.12.2025 BR-Drs. 779/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften ein. Ziel ist die Modernisierung und Vereinfachung dieser Regelungen, einschließlich der Einführung eines elektronischen Abrufverfahrens für Schiffsregisterdaten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein deutsches Schiff besitzt und im Ausland wohnst.
  • Ja, wenn du eine Fanglizenz für Fischerei in Deutschland benötigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Schiffsregistern oder Fischereiverwaltung befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Modernisierung und Digitalisierung öffentlicher Register interessiert.
  • Ja, wenn du die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren sollen die Zuständigkeiten klarer geregelt, Regelungen verständlicher gefasst und veraltete Vorschriften aufgehoben werden. Zudem soll das Schiffsregister digital zugänglich gemacht und unionsrechtliche Vorgaben im Seefischereirecht erfüllt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Schiffsregister ist zwar öffentlich einsehbar, aber nicht digital abrufbar.

Geplant ist

Ein elektronisches Abrufverfahren für das Schiffsregister soll eingeführt werden, das den Zugang für jedermann ermöglicht.

Beispiel: Künftig könntest du von zu Hause aus auf das Schiffsregister zugreifen, um Informationen über ein Schiff zu erhalten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Für Schiffe mit Fanglizenzinhabern im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung zur Benennung einer verantwortlichen Person in Deutschland.

Geplant ist

Es soll eine Vorschrift im Seefischereigesetz eingeführt werden, die eine verantwortliche Person in Deutschland für Fanglizenzinhaber im Ausland vorschreibt.

Beispiel: Wenn du im Ausland wohnst und eine Fanglizenz hast, müsstest du eine Person in Deutschland benennen, die als Ansprechpartner für die Behörden fungiert.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Flaggenrecht und die zugehörigen Verordnungen sind teilweise veraltet und unklar geregelt.

Neu: Die Vorschriften werden modernisiert, vereinfacht und veraltete Regelungen aufgehoben.

In der Praxis: Die Zuständigkeiten und Regelungen im Flaggenrecht würden klarer und verständlicher werden.

Bisher: Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik werden nicht immer vollständig dokumentiert.

Neu: Die Schwere von Verstößen soll in allen unionsrechtlich vorgesehenen Fällen in eine nationale Verstoßdatei eingetragen werden.

In der Praxis: Verstöße gegen Fischereivorschriften könnten systematischer erfasst und verfolgt werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung des elektronischen Abrufverfahrens könnte der Zugang zu Schiffsregisterinformationen erleichtert werden.
  • Die Benennung einer verantwortlichen Person in Deutschland für ausländische Fanglizenzinhaber könnte die Durchsetzung von Fischereiregelungen verbessern.

Zu beachten

  • Für die Einführung des elektronischen Abrufverfahrens könnten technische Anpassungen und Investitionen erforderlich sein.
  • Die Benennung einer verantwortlichen Person könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Fanglizenzinhaber im Ausland bedeuten.

Offene Fragen

  • Wie hoch sind die Kosten für die technische Umsetzung des elektronischen Abrufverfahrens?
  • Welche konkreten Anforderungen müssen die benannten Personen in Deutschland erfüllen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Modernisierung und Digitalisierung öffentlicher Register betrifft und die Einhaltung internationaler Fischereivorschriften sicherstellen soll.

Wer ist betroffen?

Deutsche SchiffseignerPersonen ohne Wohnsitz in Deutschland mit FanglizenzBehörden im Bereich Seeschifffahrt und Fischereiverwaltung