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Phase 3

Gesetz zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 19.05.2026 BT-Drs. 21/6003
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen wurde von der Fraktion der AfD eingebracht. Er sieht eine Anpassung der Höhe des Kindergeldes für Kinder mit deutschem Kindergeldanspruch und Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat vor.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Elternteil eines Kindes bist, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt und in Deutschland kindergeldberechtigt ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Berechnung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Angleichung sozialer Leistungen innerhalb der EU interessiert.
  • Ja, wenn du die finanzielle Unterstützung von Familien im Ausland für diskussionswürdig hältst.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Aktuell erhalten Kinder mit deutschem Kindergeldanspruch, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, das Kindergeld in der gleichen Höhe wie Kinder, die in Deutschland leben.

Geplant ist

Die Höhe des Kindergeldes soll an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst werden. Die Anpassung erfolgt anhand einer Ländergruppeneinteilung, die bereits im Einkommensteuerrecht angewendet wird.

Beispiel: Ein Kind, das in einem EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten lebt, würde weniger Kindergeld erhalten als ein Kind in Deutschland.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Kindergeld wird unabhängig vom Wohnsitz des Kindes in gleicher Höhe gezahlt.

Neu: Die Kindergeldhöhe wird an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnsitzstaates angepasst.

In der Praxis: Die Berechnung des Kindergeldes würde komplexer, da sie die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates berücksichtigen muss.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung des Kindergeldes könnten Familien mit Kindern im Ausland weniger finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Behörden müssten die Lebenshaltungskosten in verschiedenen EU-Staaten regelmäßig überprüfen und die Kindergeldhöhe entsprechend anpassen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen EU-Staaten korrekt zu ermitteln und anzuwenden.
  • Es könnte Diskussionen über die Angemessenheit der Anpassungen und die Einteilung der Ländergruppen geben.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen EU-Staaten ermittelt?
  • Welche Kriterien werden für die Einteilung der Ländergruppen verwendet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern im Ausland betrifft und die Frage der Angleichung sozialer Leistungen innerhalb der EU aufwirft.

Wer ist betroffen?

Eltern von Kindern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben und in Deutschland kindergeldberechtigt sind.Behörden, die für die Berechnung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig sind.