CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 386/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung 2024/3110 ein. Ziel ist es, nationale Bestimmungen an EU-Recht anzupassen und festgestellte Mängel der Bauprodukteverordnung zu beheben.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Bauprodukte herstellst oder importierst.
  • Ja, wenn du in einer technischen Bewertungsstelle arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Marktüberwachungsbehörde tätig bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Harmonisierung von Bauproduktstandards in der EU interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Sicherheit und Qualität von Bauprodukten einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz das Bundesrecht an die Verordnung (EU) 2024/3110 anpassen, um harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten festzulegen und die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufzuheben.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bauprodukte werden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vermarktet. Zuständigkeiten und Verfahren sind teilweise unklar oder veraltet.

Geplant ist

Die Vermarktung von Bauprodukten wird an die neue Verordnung (EU) 2024/3110 angepasst. Zuständigkeiten werden klarer geregelt, und es gibt neue Bußgeld- und Strafvorschriften.

Beispiel: Ein Hersteller von Bauprodukten muss künftig die neuen, harmonisierten Vorschriften der EU-Verordnung 2024/3110 beachten und könnte bei Verstößen mit Bußgeldern belegt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Zuständigkeit für die Bewertung und Benennung technischer Bewertungsstellen war unklar geregelt.

Neu: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird als benennende Behörde festgelegt, das Deutsche Institut für Bautechnik als notifizierende Behörde.

In der Praxis: Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Bewertung und Benennung technischer Bewertungsstellen werden klarer und verbindlicher geregelt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung an die EU-Verordnung könnten Hersteller von Bauprodukten klarere Vorgaben erhalten, was die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.
  • Marktüberwachungsbehörden könnten durch die neuen Regelungen effizienter arbeiten, da Zuständigkeiten und Verfahren klarer definiert sind.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Vorgaben könnten zusätzliche Schulungen und Anpassungen in den betroffenen Institutionen erforderlich sein.
  • Die Einhaltung der neuen Vorschriften könnte für kleinere Unternehmen mit erhöhtem Aufwand verbunden sein.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Kosten für die Anpassung an die neuen Vorschriften finanziert?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Marktüberwachungsbehörden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Harmonisierung von Bauproduktstandards in der EU betrifft, was für die Sicherheit und Qualität von Bauprodukten von Bedeutung ist.
  • Es wird diskutiert, wie die neuen Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU beeinflussen könnten.

Wer ist betroffen?

Hersteller und Importeure von BauproduktenTechnische BewertungsstellenMarktüberwachungsbehörden