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Phase 5

Gesetz zur Anpassung des GAP- Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 321/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz sowie das GAP-Konditionalitäten-Gesetz an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 anpasst und den behördlichen Informationsaustausch verbessert.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein landwirtschaftlicher Betrieb bist, insbesondere wenn du ökologisch/biologisch wirtschaftest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Kontrolle der Einhaltung von GLÖZ-Standards zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU in Deutschland umgesetzt wird.
  • Ja, wenn dir die Reduzierung von Bürokratie und Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch die Anpassung an die EU-Verordnung der Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe verringert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Landwirtschaftliche Betriebe müssen umfangreiche Bewirtschaftungsauflagen der GLÖZ-Standards einhalten, und es gibt häufige Kontrollen und Verwaltungssanktionen.

Geplant ist

Die Bewirtschaftungsauflagen werden reduziert, insbesondere für zertifizierte ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe. Es gibt erweiterte Möglichkeiten zur Befreiung von Auflagen bei Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall.

Beispiel: Ein ökologisch wirtschaftender Betrieb könnte bei Schädlingsbefall von bestimmten Auflagen befreit werden, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Einhaltung der GLÖZ-Standards wird durch regelmäßige Kontrollen und Sanktionen sichergestellt.

Neu: Die Einhaltung wird durch eine gesetzliche Vermutung der Erfüllung für zertifizierte Betriebe und Ausnahmen von Kontrollen für kleinere Betriebe erleichtert.

In der Praxis: Öffentliche Verwaltungen müssen weniger Kontrollen durchführen, was den Verwaltungsaufwand senkt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Reduzierung der Kontrollaufgaben könnten die Behörden entlastet werden.
  • Landwirtschaftliche Betriebe könnten flexibler auf Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall reagieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzliche Schulungen für Behördenmitarbeiter erfordern, um die neuen Regelungen korrekt anzuwenden.
  • Es könnte Herausforderungen bei der Sicherstellung der Einhaltung der GLÖZ-Standards ohne regelmäßige Kontrollen geben.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der GLÖZ-Standards langfristig überwacht, wenn die Kontrollen reduziert werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Informationsübermittlung zwischen Agrarförder- und Ordnungsbehörden zu verbessern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Deutschland betrifft und den Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe reduzieren soll.
  • Es gibt öffentliche Diskussionen darüber, wie Bürokratie in der Landwirtschaft abgebaut werden kann, ohne die Standards zu gefährden.

Wer ist betroffen?

Landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere zertifizierte ökologisch/biologisch wirtschaftende BetriebeÖffentliche Verwaltungen der Länder, die mit der Kontrolle der Einhaltung von GLÖZ-Standards befasst sind