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Phase 7

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 428/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes ein, um neue Verwaltungsleitlinien der OECD von 2023 bis 2025 umzusetzen. Das Gesetz umfasst Konkretisierungen und Erleichterungen im internationalen Unternehmensteuerrecht sowie Maßnahmen zur Bürokratievermeidung.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Teil einer internationalen Unternehmensgruppe bist, die von den neuen OECD-Leitlinien betroffen ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Steuerverwaltung arbeitest, die die neuen Regelungen umsetzen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie internationale Steuerregelungen Bürokratie reduzieren können.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die neuen Verwaltungsleitlinien der OECD umsetzen und Anpassungen im Mindeststeuergesetz vornehmen. Ziel ist es, latente Steuern im Rahmen der Vollberechnung zu berücksichtigen und Bürokratie durch Anpassung von Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zu reduzieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen müssen sich an bestehende internationale Steuerregelungen halten, die teilweise komplex und bürokratisch sind.

Geplant ist

Die neuen OECD-Leitlinien werden gesetzlich umgesetzt, um Klarheit und Erleichterungen im internationalen Steuerrecht zu schaffen. Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften werden angepasst, um Bürokratie zu vermeiden.

Beispiel: Ein internationales Unternehmen könnte künftig von klareren Regeln profitieren, die die Verwaltung von Steuern vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Steuerregelungen sind teilweise unklar und führen zu erhöhtem bürokratischen Aufwand.

Neu: Das Gesetz führt klarere und verbindlichere Regelungen ein, die auf den neuen OECD-Leitlinien basieren.

In der Praxis: Steuerverwaltungen und Unternehmen könnten von einer vereinfachten und klareren Steuerverwaltung profitieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Umsetzung der OECD-Leitlinien könnte die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden.
  • Die Anpassung der Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften könnte den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Regelungen erfordert möglicherweise Anpassungen in den IT-Systemen der Steuerverwaltungen.
  • Unternehmen müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen und gegebenenfalls ihre Steuerstrategien anpassen.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die neuen Regelungen in den bestehenden IT-Systemen der Steuerverwaltungen integriert?
  • Welche konkreten Kosten entstehen durch die Anpassung der Systeme und Prozesse?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Umsetzung internationaler Steuerleitlinien betrifft, die die Bürokratie reduzieren und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen sollen.

Wer ist betroffen?

Internationale UnternehmensgruppenSteuerverwaltungenSpezial-Investmentfonds