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Phase 4

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Eingereicht: 13.02.2026 BR-Drs. 98/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 ein. Dieses Gesetz, bekannt als Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, soll das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das Verpackungen herstellt oder nutzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Überwachung von Verpackungsvorschriften zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Anpassung nationaler Gesetze an EU-Vorgaben interessiert.
  • Ja, wenn du an umweltpolitischen Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das nationale Recht an die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung angepasst werden, um die Beibehaltung und Weiterentwicklung etablierter Strukturen zu ermöglichen und umweltpolitische Zielvorgaben zu erreichen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das deutsche Verpackungsgesetz basiert auf der Richtlinie 94/62/EG und enthält nationale Regelungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Geplant ist

Das Verpackungsgesetz soll durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, das die neuen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung umsetzt.

Beispiel: Unternehmen, die Verpackungen nutzen, müssten sich an neue Regelungen halten, die ab dem 12. August 2026 gelten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das bestehende Verpackungsgesetz regelt die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf nationaler Ebene.

Neu: Das neue Gesetz passt die nationalen Regelungen an die EU-Verpackungsverordnung an und schafft einen einheitlichen Vollzugsrahmen.

In der Praxis: Unternehmen müssten sich auf neue, EU-konforme Regelungen einstellen, was die Handhabung und Entsorgung von Verpackungen betrifft.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung der nationalen Regelungen könnten Unternehmen gezwungen sein, ihre Verpackungspraktiken zu überarbeiten.
  • Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung könnte zu einer Reduzierung von Verpackungsabfällen führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche Verwaltungsaufwände entstehen.
  • Eine bürokratieärmere Ausgestaltung wäre nur durch Vereinfachungen auf EU-Ebene möglich.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Einhaltung der neuen Regelungen überwacht?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die bürokratischen Lasten zu minimieren?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Anpassung nationaler Gesetze an EU-Vorgaben und die Umsetzung umweltpolitischer Ziele betrifft.
  • Die Diskussion dreht sich um die Balance zwischen bürokratischem Aufwand und der Erreichung von Umweltzielen.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder nutzenBehörden, die für die Überwachung der Einhaltung von Verpackungsvorschriften zuständig sind