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Phase 3

Gesetz zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 26.02.2026 BT-Drs. 21/4349
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat ein Gesetz zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes eingebracht.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt ein Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag.

Geplant ist

Dieses Gesetz soll aufgehoben werden.

Beispiel: Derzeit gibt es eine offizielle Stelle, die als Polizeibeauftragte oder Polizeibeauftragter agiert. Nach der Aufhebung gäbe es diese Stelle nicht mehr.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten regelt die Einrichtung und Aufgaben dieser Stelle.

Neu: Mit der Aufhebung des Gesetzes würde diese Stelle abgeschafft.

In der Praxis: Es gäbe keine zentrale Anlaufstelle mehr für Anliegen, die bisher an die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten gerichtet wurden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aufhebung des Gesetzes könnte die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden und Anliegen in Bezug auf die Polizei entfallen.

Zu beachten

  • Mit der Abschaffung der Polizeibeauftragtenstelle könnten Bürger und Polizisten keine spezifische Anlaufstelle mehr für unabhängige Beschwerden oder Anliegen haben.

Offene Fragen

  • Welche alternativen Mechanismen sollen die Aufgaben der Polizeibeauftragtenstelle übernehmen?