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Phase 7

Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Eingereicht: 19.12.2025 BR-Drs. 777/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Hochseeschutzgesetz ein, um das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse in nationales Recht umzusetzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Betreiber eines Wasserfahrzeugs oder einer Seeanlage bist, da Kontrollen durchgeführt werden können.
  • Ja, wenn du im Bundesamt für Naturschutz arbeitest, da du Vorschläge zu Managementinstrumenten auf der Hohen See erstellen musst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du im Umweltbundesamt oder im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie tätig bist, da bestehende Zuständigkeiten in Genehmigungsverfahren unberührt bleiben.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz der marinen Biodiversität und die nachhaltige Nutzung der Meere interessiert.
  • Ja, wenn du dich für internationale Umweltabkommen und deren nationale Umsetzung interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Meere schützen, indem es internationale Regelungen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere umsetzt. Es zielt darauf ab, Herausforderungen wie Klimawandel, Artensterben und Verschmutzung zu adressieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt keine spezifische nationale Umsetzung des VN-Hochseeschutz-Übereinkommens.

Geplant ist

Das Hochseeschutzgesetz setzt das Übereinkommen in nationales Recht um, indem es Regelungen zu Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und dem Umgang mit maringenetischen Ressourcen einführt.

Beispiel: Wenn ein neues Projekt auf der Hohen See geplant wird, muss es nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu bewerten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine spezifischen nationalen Regelungen für die Nutzung und den Schutz der Hohen See.

Neu: Das Hochseeschutzgesetz führt gebietsbezogene Managementinstrumente und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten auf der Hohen See ein.

In der Praxis: Aktivitäten auf der Hohen See unterliegen nun strengeren Prüfungen und es gibt klarere Zuständigkeiten für den Schutz der Meeresumwelt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen könnte die Genehmigung von Projekten auf der Hohen See länger dauern.
  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden bedeuten.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Regelungen könnten zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen in den betroffenen Behörden erforderlich werden.
  • Die Einschränkung von Artikel 13 des Grundgesetzes für Kontrollen bei Wasserfahrzeugen könnte datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Regelungen finanziert?
  • Welche konkreten technischen Anforderungen werden an die Umweltverträglichkeitsprüfungen gestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um den Schutz der marinen Biodiversität und die nachhaltige Nutzung der Meere geht, was für den globalen Umweltschutz von großer Bedeutung ist.
  • Es wird diskutiert, wie internationale Abkommen effektiv in nationales Recht umgesetzt werden können, um globale Umweltprobleme zu adressieren.

Wer ist betroffen?

Bundesamt für NaturschutzUmweltbundesamtBundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieBetreiber von Wasserfahrzeugen und Seeanlagen