Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
Worum geht es?
Die Fraktion DIE LINKE hat ein Gesetz eingebracht, das die Aussetzung des Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2026 vorsieht.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du Bundestagsabgeordneter bist.
- Ja, wenn du deutscher Europaabgeordneter bist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Vergütung von Abgeordneten interessiert.
Ziel des Vorhabens
Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Abgeordnetenentschädigung wird regelmäßig auf Grundlage des Nominallohnindexes angepasst.
Geplant ist
Im Jahr 2026 soll das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung ausgesetzt werden.
Beispiel: Abgeordnete würden im Jahr 2026 keine Erhöhung ihrer Entschädigung basierend auf dem Nominallohnindex erhalten.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Entschädigung der Abgeordneten wird jährlich entsprechend dem Nominallohnindex angepasst.
Neu: Für das Jahr 2026 wird die Anpassung ausgesetzt, sodass keine Erhöhung erfolgt.
In der Praxis: Abgeordnete würden im Jahr 2026 keine automatische Anpassung ihrer Entschädigung erhalten.
Mögliche Folgen
- Durch die Aussetzung der Anpassung könnte die Entschädigung der Abgeordneten im Jahr 2026 real sinken, wenn die Inflation höher als die Entschädigung ist.
Zu beachten
- Die Aussetzung der Anpassung könnte Diskussionen über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung auslösen.
Offene Fragen
- Es bleibt unklar, ob die Aussetzung der Anpassung auch in den Folgejahren fortgesetzt werden könnte.
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Vergütung von Abgeordneten und deren Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen betrifft.