Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
Worum geht es?
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein Gesetz eingebracht, das die Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 vorsieht.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du Abgeordneter im Deutschen Bundestag bist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in der Verwaltung des Bundestages arbeitest und mit der Umsetzung des Abgeordnetengesetzes befasst bist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung von Bundestagsabgeordneten interessiert.
Ziel des Vorhabens
Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Entschädigung von Bundestagsabgeordneten wird regelmäßig gemäß einem festgelegten Index angepasst.
Geplant ist
Für das Jahr 2026 soll die Anpassung der Entschädigung ausgesetzt werden.
Beispiel: Abgeordnete würden im Jahr 2026 keine Erhöhung ihrer Entschädigung entsprechend der üblichen Indexierung erhalten.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Entschädigung der Abgeordneten wird regelmäßig an die allgemeine Verdienstentwicklung angepasst.
Neu: Im Jahr 2026 würde diese Anpassung ausgesetzt, ohne das grundsätzliche Verfahren in Frage zu stellen.
In der Praxis: Die Abgeordneten würden im Jahr 2026 keine automatische Anpassung ihrer Entschädigungen erhalten.
Mögliche Folgen
- Durch die Aussetzung der Anpassung könnte die Entschädigung der Abgeordneten im Jahr 2026 hinter der allgemeinen Verdienstentwicklung zurückbleiben.
Zu beachten
- Die Aussetzung der Anpassung betrifft nur das Jahr 2026 und stellt das generelle Anpassungsverfahren nicht in Frage.
Offene Fragen
- Es bleibt offen, welche unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umstände eine zukünftige Anpassung beeinflussen könnten.
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Entschädigung von Bundestagsabgeordneten betrifft und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung für die Bevölkerung von Interesse ist.