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Phase 7

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 365/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ein, das die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen verbessern und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung anpassen soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Pflegefachperson arbeitest und künftig mehr eigenverantwortliche Aufgaben übernehmen möchtest.
  • Ja, wenn du in einer Pflegeeinrichtung tätig bist und von optimierten Vergütungsverhandlungen profitieren könntest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune arbeitest, die stärker in die pflegerische Versorgung eingebunden wird.
  • Ja, wenn du Angehöriger eines pflegebedürftigen Menschen bist und von verbesserten Pflegestrukturen profitieren könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die langfristige Sicherung der pflegerischen Versorgung im Zuge des demografischen Wandels interessiert.
  • Ja, wenn du die Rolle der Digitalisierung in der Pflege für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege im Zuge des demografischen Wandels adressieren. Ziel ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, die pflegerische Versorgung zu sichern und die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Pflegefachpersonen haben begrenzte Befugnisse in der eigenverantwortlichen Erbringung von Leistungen, die in der Regel Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind.

Geplant ist

Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich weitergehende Leistungen erbringen können, abgestuft nach ihrer Qualifikation.

Beispiel: Eine Pflegefachperson könnte künftig bestimmte Behandlungen eigenständig durchführen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden durften.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen ist oft unkoordiniert.

Neu: Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen soll verbessert und strukturell gestärkt werden.

In der Praxis: Kommunen könnten eine größere Rolle in der Organisation der pflegerischen Versorgung übernehmen.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnten Pflegefachpersonen entlastet werden und Ärztinnen und Ärzte mehr Kapazitäten für andere Aufgaben haben.
  • Die stärkere Einbindung von Kommunen könnte zu einer regional besser abgestimmten pflegerischen Versorgung führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der erweiterten Befugnisse von Pflegefachpersonen sind möglicherweise zusätzliche Schulungen und Weiterbildungen erforderlich.
  • Die stärkere Einbindung von Kommunen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die erweiterten Befugnisse von Pflegefachpersonen in der Praxis umgesetzt werden?
  • Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und die pflegerische Versorgung im Zuge des demografischen Wandels sichern soll.
  • Es wird diskutiert, wie die Digitalisierung in der Pflege genutzt werden kann, um die Versorgung zu verbessern.

Wer ist betroffen?

PflegefachpersonenÄrztinnen und ÄrztePflegebedürftigePflegeeinrichtungenKommunen