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Phase 1

Gesetz zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 06.05.2026 BT-Drs. 21/5783
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein Gesetz zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Sorge- oder Umgangsverfahren involviert bist und von häuslicher Gewalt betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Rechtsanwalt oder Richter in Sorge- und Umgangsverfahren tätig bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz von Gewaltopfern in rechtlichen Verfahren wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Schutz vor häuslicher Gewalt durch ausdrückliche Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht verbessert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Häusliche Gewalt wird in Sorge- und Umgangsverfahren nicht immer ausdrücklich berücksichtigt.

Geplant ist

Es sollen ausdrückliche Regelungen eingeführt werden, die die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht verbessern.

Beispiel: In einem Umgangsverfahren könnte der Nachweis häuslicher Gewalt stärker in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Bisher gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren vorschreiben.

Neu: Das Vorhaben würde spezifische Regelungen einführen, die die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in diesen Verfahren vorschreiben.

In der Praxis: Richter und Anwälte müssten häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren stärker berücksichtigen.

Mögliche Folgen

  • Durch die ausdrückliche Berücksichtigung von häuslicher Gewalt könnten Entscheidungen in Sorge- und Umgangsverfahren stärker auf den Schutz von Gewaltopfern ausgerichtet werden.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für Richter und Anwälte erfordern, um die neuen Regelungen effektiv anzuwenden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt konkret in den Entscheidungsprozess integriert?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz von Gewaltopfern in rechtlichen Verfahren betrifft und die gesellschaftliche Sensibilität für häusliche Gewalt erhöht.