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Phase 5

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 553/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschleunigen und vereinfachen soll. Dies betrifft insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine ausländische Berufsqualifikation als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Hebamme hast.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen angegangen wird.
  • Ja, wenn dir der Zugang zu qualifiziertem medizinischem Personal wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Gesetzentwurf dazu beitragen, den Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen zu mindern, indem die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt und vereinfacht wird, während gleichzeitig der Patientenschutz gewährleistet bleibt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen kann langwierig und kompliziert sein, mit umfangreichen Anforderungen an die Gleichwertigkeitsprüfung.

Geplant ist

Die Anerkennungsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden, indem die direkte Kenntnisprüfung als Regelfall eingeführt wird und ein Wahlrecht zur Vermeidung der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung besteht.

Beispiel: Ein ausländischer Arzt kann künftig direkt eine Kenntnisprüfung ablegen, ohne umfangreiche Unterlagen zur Gleichwertigkeit seiner Ausbildung einreichen zu müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfordert oft eine aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung.

Neu: Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall, und es besteht die Möglichkeit, auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten.

In der Praxis: Antragstellende Personen müssen weniger Unterlagen einreichen, und die Verfahren könnten schneller abgeschlossen werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfung könnte der Zugang ausländischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt beschleunigt werden.
  • Die Vereinfachung der Verfahren könnte den Verwaltungsaufwand für Behörden reduzieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Verfahren sind möglicherweise Anpassungen in den zuständigen Behörden erforderlich.
  • Die Sicherheit der Patienten muss trotz der vereinfachten Verfahren weiterhin gewährleistet bleiben.

Offene Fragen

  • Wie werden die neuen Verfahren konkret in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?
  • Welche technischen Systeme werden für den elektronischen Datenaustausch benötigt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen adressiert und die Integration ausländischer Fachkräfte erleichtern soll.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Balance zwischen schneller Anerkennung und Patientensicherheit gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

Ärzte mit ausländischen BerufsqualifikationenZahnärzte mit ausländischen BerufsqualifikationenApotheker mit ausländischen BerufsqualifikationenHebammen mit ausländischen BerufsqualifikationenBehörden, die für Anerkennungsverfahren zuständig sind