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Phase 7

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) Eingereicht: 19.12.2025 BR-Drs. 767/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance ein. Dieses Gesetz soll die Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden regeln und nationale Ordnungswidrigkeitsbestimmungen festlegen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du bei der Bundesnetzagentur oder dem Statistischen Bundesamt arbeitest.
  • Ja, wenn du einen Datenvermittlungsdienst betreibst.
  • Ja, wenn du eine datenaltruistische Organisation leitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer öffentlichen Stelle arbeitest, die Daten zur Weiterverwendung bereitstellt.
  • Ja, wenn du in der IT-Branche tätig bist und mit Datenverarbeitung zu tun hast.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Entwicklung eines europäischen Datenbinnenmarktes interessiert.
  • Ja, wenn du an der Nutzung von Daten für Innovationen in der Wirtschaft und Forschung interessiert bist.
  • Ja, wenn dir der Schutz und die sichere Nutzung von Daten wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz einen vertrauensvollen und fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors ermöglichen und dadurch Innovationen in Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft fördern. Es soll helfen, einen Datenbinnenmarkt zu entwickeln und eine sichere Datengesellschaft zu schaffen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Daten-Governance-Rechtsakt der EU ist bereits in Kraft, aber es fehlen nationale Durchführungsbestimmungen.

Geplant ist

Die Bundesnetzagentur wird als Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste benannt und das Statistische Bundesamt unterstützt öffentliche Stellen bei der Weiterverwendung geschützter Daten.

Beispiel: Wenn du einen Datenvermittlungsdienst betreibst, musst du dich künftig bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine spezifische nationale Behörde, die für die Aufsicht über Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen zuständig ist.

Neu: Die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt werden als zuständige Behörden benannt.

In der Praxis: Datenvermittlungsdienste müssen sich bei der Bundesnetzagentur registrieren, und öffentliche Stellen erhalten Unterstützung bei der Datenweiterverwendung.

Mögliche Folgen

  • Durch die Benennung der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde könnte die Kontrolle und Regulierung von Datenvermittlungsdiensten verstärkt werden.
  • Für datenaltruistische Organisationen könnten neue Anforderungen und Meldepflichten entstehen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Gesetzes erfordert, dass die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfügen.
  • Es könnten zusätzliche Kosten für die Registrierung und Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entstehen.

Offene Fragen

  • Wie wird die ausreichende Ausstattung der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen sichergestellt?
  • Welche konkreten Gebührenregelungen werden für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen gelten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Grundlage für einen europäischen Datenbinnenmarkt schafft und die Nutzung von Daten für Innovationen fördert.
  • Es wird diskutiert, wie ein fairer und sicherer Zugang zu Daten gewährleistet werden kann und welche Rolle nationale Behörden dabei spielen.

Wer ist betroffen?

BundesnetzagenturStatistisches BundesamtDatenvermittlungsdienstedatenaltruistische Organisationenöffentliche Stellen, die Daten zur Weiterverwendung bereitstellen
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