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Phase 5

Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 322/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG) ein, das die Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität regelt und Änderungen anderer Rechtsvorschriften umfasst.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du die EUDI-Wallet als digitales Identifizierungsmittel nutzen möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das elektronische Transaktionen mit der EUDI-Wallet abwickeln wird.
  • Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die mit der Umsetzung der EUDI-Wallet befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung und Vereinfachung von Identifikationsverfahren interessiert.
  • Ja, wenn dir der Datenschutz und die Sicherheit bei digitalen Identifikationsmitteln wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz sichere, vertrauenswürdige und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Die EUDI-Wallet soll wesentliche Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger bieten und einen hohen Nutzen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie für den Binnenmarkt in der EU schaffen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es keine einheitliche digitale Identitätslösung, die europaweit genutzt werden kann.

Geplant ist

Mit der EUDI-Wallet soll ein elektronisches Identifizierungsmittel eingeführt werden, das europaweit genutzt werden kann und eine Kombination aus Identifikation, Signatur und Nachweisen bietet.

Beispiel: Ein Bürger könnte künftig Verträge elektronisch signieren und sich dabei gleichzeitig digital identifizieren, um rechtssichere Transaktionen durchzuführen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Bisher existieren verschiedene nationale Lösungen für digitale Identitäten, die nicht einheitlich in der EU genutzt werden können.

Neu: Die EUDI-Wallet würde eine europaweit einheitliche Lösung für digitale Identitäten bieten.

In der Praxis: Bürgerinnen und Bürger könnten grenzüberschreitend dieselbe digitale Identität nutzen, um sich auszuweisen und elektronische Transaktionen durchzuführen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der EUDI-Wallet könnten Bürgerinnen und Bürger einfacher und sicherer grenzüberschreitende Transaktionen durchführen.
  • Unternehmen könnten von einer vereinfachten Abwicklung elektronischer Geschäfte profitieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert die Anpassung bestehender Gesetze, insbesondere im Bereich der Vertrauensdienste und des Pass- und Ausweisrechts.
  • Die Nutzung der EUDI-Wallet ist freiwillig, bestehende Identifikationsmittel bleiben weiterhin gültig.

Offene Fragen

  • Wie genau die Bereitstellung der EUDI-Wallet erfolgen soll, bleibt offen und wird dem zuständigen Bundesministerium überlassen.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Digitalisierung und Vereinfachung von Identifikationsverfahren in der EU betrifft und Auswirkungen auf den Datenschutz und die Sicherheit digitaler Identitätslösungen hat.

Wer ist betroffen?

Bürgerinnen und Bürger, die die EUDI-Wallet nutzen möchtenUnternehmen, die elektronische Transaktionen mit der EUDI-Wallet durchführenBehörden, die mit der Umsetzung der EUDI-Wallet befasst sind