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Phase 7

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 547/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 ein, um Notfallverfahren für das rasche Inverkehrbringen krisenrelevanter Waren wie Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung in einem Binnenmarkt-Notfall zu etablieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Hersteller von Gasgeräten oder persönlicher Schutzausrüstung bist.
  • Ja, wenn du in einer Marktüberwachungsbehörde arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Sicherheitsbeauftragte beschäftigt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren im Binnenmarkt interessiert.
  • Ja, wenn du auf die Resilienz des Binnenmarkts in Krisenzeiten Wert legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz sicherstellen, dass krisenrelevante Waren schnell auf dem Binnenmarkt verfügbar sind, um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen auch in Krisenzeiten zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

Geplant ist

In einem Binnenmarkt-Notfall können diese Waren ohne ein solches Verfahren in Verkehr gebracht werden, wobei die Marktüberwachungsbehörden die Genehmigung erteilen.

Beispiel: Im Falle einer Krise könnten Gasgeräte schneller auf den Markt kommen, da sie nicht erst ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Konformitätsbewertung ist ein fester Bestandteil des Inverkehrbringens von Gasgeräten und PSA.

Neu: In Notfällen wird die Konformitätsbewertung ausgesetzt, um die schnelle Verfügbarkeit sicherzustellen.

In der Praxis: Marktüberwachungsbehörden übernehmen in Notfällen die Verantwortung für die Genehmigung ohne vorherige Konformitätsbewertung.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aussetzung der Konformitätsbewertung könnten krisenrelevante Waren schneller verfügbar sein.
  • Die Marktüberwachungsbehörden würden zusätzliche Aufgaben in Krisenzeiten übernehmen müssen.

Zu beachten

  • Für die Marktüberwachungsbehörden könnte ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen.
  • Es besteht die Herausforderung, die Sicherheit der Waren ohne Konformitätsbewertung zu gewährleisten.

Offene Fragen

  • Wie wird die Sicherheit der Waren ohne Konformitätsbewertung sichergestellt?
  • Welche konkreten Kriterien gelten für die Auslösung eines Binnenmarkt-Notfalls?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Resilienz des Binnenmarkts in Krisenzeiten betrifft und die schnelle Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren sicherstellen soll.

Wer ist betroffen?

Hersteller von Gasgeräten und persönlicher SchutzausrüstungMarktüberwachungsbehördenUnternehmen mit Sicherheitsbeauftragten