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Phase 7

Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 649/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Durchführung einer EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen ein. Es soll die Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle benennen und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden und der Wirtschaft ermöglichen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine Online-Plattform für Kurzzeitvermietungen betreibst.
  • Ja, wenn du Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit dem Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung des digitalen Datenaustauschs zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten im Binnenmarkt legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz den digitalen Datenaustausch zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand im Bereich der Kurzzeitvermietungen erleichtern und die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten im Binnenmarkt verbessern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen erfolgt nicht zentralisiert und automatisiert.

Geplant ist

Die Bundesnetzagentur wird als zentrale digitale Zugangsstelle für den automatisierten Datenaustausch benannt.

Beispiel: Online-Plattformen könnten bei Datenanfragen um ca. 636.000 Euro jährlich entlastet werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Zuständigkeit zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten liegt bei verschiedenen Stellen der Länder.

Neu: Die Bundesnetzagentur wird zur einheitlichen Durchsetzungsbehörde für Diskriminierungsverbote im Binnenmarkt.

In der Praxis: Die Schlagkraft bei der Ahndung ungerechtfertigter Diskriminierungen könnte erhöht werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die zentrale Service-Plattform könnte der Datenaustausch effizienter gestaltet werden.
  • Die Entlastung der Online-Plattformen bei Datenanfragen könnte zu Kosteneinsparungen führen.

Zu beachten

  • Die Implementierung erfordert die Anpassung bestehender IT-Infrastrukturen bei den beteiligten Behörden und Unternehmen.
  • Die sichere Speicherung und Verarbeitung sensibler Daten wird von zentraler Bedeutung sein.

Offene Fragen

  • Wie wird die technische Umsetzung des automatisierten Datenaustauschs konkret gestaltet?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es den digitalen Datenaustausch im Bereich der Kurzzeitvermietungen und die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten im Binnenmarkt betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Binnenmarkt durch effizientere Datenprozesse und stärkere Durchsetzungsmechanismen gestärkt werden kann.

Wer ist betroffen?

Online-Plattformen für KurzzeitvermietungenGastgeber von Kurzzeit-UnterkünftenBehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
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