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Phase 5

Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 19.12.2025 BR-Drs. 771/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt vor, das Gewaltschutzgesetz zu ändern. Es soll die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen beinhalten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Opfer von häuslicher Gewalt bist und Schutz durch das Gewaltschutzgesetz suchst.
  • Ja, wenn du als Täter von häuslicher Gewalt von einer Gewaltschutzanordnung betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Familiengericht arbeitest, das mit Gewaltschutzfällen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung des Opferschutzes bei häuslicher Gewalt interessiert.
  • Ja, wenn du die Integration moderner Überwachungstechnologien in den Gewaltschutz befürwortest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren sollen wesentliche Verbesserungen im zivilrechtlichen Gewaltschutz erreicht werden. Dazu gehört die Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz und die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Zudem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Täter von häuslicher Gewalt unterliegen Gewaltschutzanordnungen, die bei Verstößen strafbewehrt sind. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bisher nicht vorgesehen.

Geplant ist

Gerichte können die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern anordnen. Zudem können Täter verpflichtet werden, an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen teilzunehmen.

Beispiel: Ein Täter, der gegen eine Gewaltschutzanordnung verstößt, könnte künftig elektronisch überwacht werden, um sicherzustellen, dass er sich nicht in der Nähe des Opfers aufhält.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Gewaltschutzanordnungen werden durch polizeiliche Maßnahmen und strafrechtliche Sanktionen durchgesetzt.

Neu: Zusätzlich zur bisherigen Praxis können elektronische Aufenthaltsüberwachungen angeordnet werden, um die Einhaltung von Schutzanordnungen effektiver zu überwachen.

In der Praxis: Die Polizei könnte schneller eingreifen, wenn ein Täter sich einem Opfer nähert, da die Überwachung in Echtzeit erfolgt.

Mögliche Folgen

  • Durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung könnte die Einhaltung von Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden.
  • Die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen könnte bei Tätern zu einem Bewusstseinswandel führen.

Zu beachten

  • Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung erfordert den Schutz und die sichere Verarbeitung sensibler Daten.
  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Gerichte und Behörden bedeuten.

Offene Fragen

  • Wie wird die Finanzierung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sichergestellt?
  • Welche technischen Anforderungen sind für die Umsetzung der Überwachung notwendig?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz vor häuslicher Gewalt und die Integration moderner Technologien in den Opferschutz betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Balance zwischen effektivem Schutz und Datenschutz gewahrt werden kann.

Wer ist betroffen?

Täter von Gewalttaten im häuslichen UmfeldOpfer von häuslicher GewaltFamiliengerichte