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Phase 7

Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 263/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und zur Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren ein.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du das Internet nutzt und deine IP-Adresse gespeichert wird.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du bei einem Internetdienstanbieter arbeitest, der IP-Adressen speichern muss.
  • Ja, wenn du in einer Strafverfolgungsbehörde tätig bist und erweiterte Befugnisse zur Datenerhebung erhältst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz persönlicher Daten im Internet wichtig ist.
  • Ja, wenn du die effektive Verfolgung von Straftaten im digitalen Raum befürwortest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Erfolgsaussichten der Abfragen der Strafverfolgungsbehörden und anderer berechtigter Stellen verbessern und der Strafverfolgungspraxis die Funkzellenabfrage im Umfang wie vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ermöglichen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

IP-Adressen werden von Internetdienstanbietern nur wenige Tage gespeichert, was die Identifikation von Anschlussinhabern erschwert. Eine Funkzellenabfrage ist bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nicht mehr möglich.

Geplant ist

Eine Pflicht zur längeren Speicherung von IP-Adressen wird eingeführt, um die Identifikation von Anschlussinhabern zu erleichtern. Die Funkzellenabfrage wird bei bestimmten Straftaten wieder ermöglicht.

Beispiel: Wenn ein Verdächtiger über einen Messenger-Dienst kommuniziert, könnte seine IP-Adresse länger gespeichert werden, sodass Strafverfolgungsbehörden ihn leichter identifizieren können.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Speicherung von IP-Adressen durch Internetdienstanbieter ist kurzzeitig und die Funkzellenabfrage bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nicht möglich.

Neu: IP-Adressen müssen länger gespeichert werden und die Funkzellenabfrage wird bei bestimmten Straftaten wieder erlaubt.

In der Praxis: Strafverfolgungsbehörden könnten effektiver auf digitale Spuren zugreifen, um Verdächtige zu identifizieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die längere Speicherung von IP-Adressen könnte die Zuordnung von Straftaten zu konkreten Personen erleichtert werden.
  • Internetdienstanbieter müssten zusätzliche Kapazitäten für die Speicherung von IP-Adressen bereitstellen.

Zu beachten

  • Die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen könnte datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen.
  • Die Einführung der Funkzellenabfrage könnte eine verstärkte Überwachung des digitalen Raums bedeuten.

Offene Fragen

  • Wie lange sollen die IP-Adressen genau gespeichert werden?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind notwendig, um die Datensicherheit bei der Speicherung zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es den Umgang mit digitalen Spuren in der Strafverfolgung betrifft und datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Schutz persönlicher Daten mit der Notwendigkeit effektiver Strafverfolgung in Einklang gebracht werden kann.

Wer ist betroffen?

Internetnutzer, deren IP-Adressen gespeichert werden.Strafverfolgungsbehörden, die erweiterte Befugnisse zur Datenerhebung erhalten.Internetdienstanbieter, die zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet werden.