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Phase 7

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 371/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit eingebracht. Es soll an Pilotgerichten erprobt werden und umfasst die Einführung digitaler Eingabesysteme für Zahlungsklagen mit niedrigen Streitwerten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine Zahlungsklage mit niedrigem Streitwert einreichen möchtest.
  • Ja, wenn du als Rechtsanwalt die digitale Kommunikation mit Gerichten nutzen möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Amtsgericht arbeitest, das an der Pilotierung des Online-Verfahrens beteiligt ist.
  • Ja, wenn du als IT-Dienstleister für die Justiz tätig bist und die technische Umsetzung unterstützen sollst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung der Justiz und ihre Auswirkungen auf den Zugang zur Rechtsdurchsetzung interessieren.
  • Ja, wenn du die Effizienzsteigerung und Modernisierung des Zivilprozesses verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Digitalisierung der Justiz vorangetrieben werden, um Verfahren zu beschleunigen, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung zu steigern. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Ansprüche einfach und digital geltend zu machen und die Arbeit an den Gerichten effizienter zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Zahlungsklagen werden in der Regel schriftlich eingereicht und erfordern oft persönliche Anwesenheit vor Gericht.

Geplant ist

Klagen können über digitale Eingabesysteme eingereicht werden, und es wird eine Plattform für digitale Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten geschaffen.

Beispiel: Wer eine Zahlungsklage einreichen möchte, kann dies künftig online über ein spezielles Justizportal tun, ohne persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Zivilprozess erfordert häufig schriftliche Einreichungen und persönliche Verhandlungen.

Neu: Das Vorhaben ermöglicht verstärkt die Nutzung digitaler Kommunikationstechniken, einschließlich Videoverhandlungen und digitaler Beweisführung.

In der Praxis: Gerichtsverfahren könnten schneller und effizienter abgewickelt werden, da weniger persönliche Anwesenheit erforderlich ist und die Kommunikation digital erfolgt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung digitaler Eingabesysteme könnten die Verfahrenskosten für Bürgerinnen und Bürger sinken.
  • Die Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen könnte die Bearbeitungszeit von Verfahren verkürzen.
  • Die Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg könnte Anpassungen bei den Kommunikationswegen erfordern.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung sind zusätzliche technische Infrastrukturen erforderlich, die den Datenschutz gewährleisten müssen.
  • Die Einführung des Online-Verfahrens könnte einen erhöhten Schulungsbedarf für das Justizpersonal nach sich ziehen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die digitalen Systeme barrierefrei und nutzerfreundlich gestaltet sind.

Offene Fragen

  • Wie wird die technische Umsetzung der digitalen Eingabesysteme konkret gestaltet?
  • Welche Kosten entstehen durch die Einführung und den Betrieb der neuen digitalen Infrastruktur?
  • Wie wird die Datensicherheit bei der Nutzung der digitalen Plattformen gewährleistet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Digitalisierung der Justiz und die Modernisierung des Zivilprozesses betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie der Zugang zur Justiz durch digitale Verfahren erleichtert und gleichzeitig die Effizienz gesteigert werden kann.

Wer ist betroffen?

Bürgerinnen und Bürger, die Zahlungsklagen mit niedrigen Streitwerten einreichen möchten.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die neue digitale Infrastruktur nutzen sollen.Amtsgerichte, die an der Pilotierung des Online-Verfahrens teilnehmen.