CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 5

Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)

Initiator: Bundesregierung (Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 324/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter ein. Es verpflichtet in- und ausländische Anbieter audiovisueller Mediendienste, die auf deutsche Nutzer abzielen, acht Prozent ihres deutschen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke zu investieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Anbieter von Video-on-Demand-Diensten in Deutschland bist.
  • Ja, wenn du ein unabhängiger Filmhersteller in Europa oder Deutschland bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Filmförderungsanstalt tätig bist und die Einhaltung der Investitionsverpflichtungen überprüfst.
  • Ja, wenn du in der Kultur- und Medienbranche arbeitest und von den Investitionen profitieren könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du Interesse an der Förderung europäischer Film- und Serienproduktionen hast.
  • Ja, wenn dir die Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz dazu beitragen, europäische audiovisuelle Werke und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. Es soll unabhängigen Herstellern erleichtern, eigene Rechtekataloge aufzubauen, und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Filmwirtschaft fördern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Mediendiensteanbieter können freiwillig in europäische audiovisuelle Werke investieren, ohne gesetzliche Verpflichtung.

Geplant ist

Anbieter müssen acht Prozent ihres deutschen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren. Es gibt Subquoten für neue Werke und unabhängige Hersteller.

Beispiel: Ein Streamingdienst, der in Deutschland tätig ist, müsste einen Teil seines Umsatzes in die Produktion neuer europäischer Filme investieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Investitionen in europäische audiovisuelle Werke sind freiwillig und nicht gesetzlich geregelt.

Neu: Es wird eine gesetzliche Investitionsverpflichtung eingeführt, die von der Filmförderungsanstalt überwacht wird.

In der Praxis: Mediendiensteanbieter müssen ihre Investitionen offenlegen und können bei Nichterfüllung eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Investitionsverpflichtung könnte die Produktion europäischer Filme und Serien in Deutschland zunehmen.
  • Unabhängige Filmhersteller könnten leichter eigene Rechtekataloge aufbauen.
  • Für die Anbieter könnte zusätzlicher finanzieller Aufwand entstehen, um die Investitionsvorgaben zu erfüllen.

Zu beachten

  • Die Einhaltung der Investitionsverpflichtung erfordert eine genaue Überwachung durch die Filmförderungsanstalt.
  • Anbieter müssen sensible Umsatzdaten vertraulich an die Filmförderungsanstalt übermitteln.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Anbieter die zusätzlichen Kosten an die Nutzer weitergeben.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Einhaltung der Investitionsverpflichtung überprüft?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, wenn Anbieter die Verpflichtungen nicht erfüllen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Förderung europäischer Filmproduktionen und die Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Balance zwischen gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlicher Flexibilität für Anbieter gestaltet werden kann.

Wer ist betroffen?

In- und ausländische Anbieter audiovisueller Mediendienste, die in Deutschland tätig sind.Unabhängige Filmhersteller in Europa und Deutschland.