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Phase 7

Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 550/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat das Standortfördergesetz (StoFöG) eingebracht, das umfassende Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen und zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmer bist, der Finanzierung für dein Unternehmen sucht.
  • Ja, wenn du in der Finanzdienstleistungsbranche tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Finanzaufsicht befasst ist.
  • Ja, wenn du als Investor an Infrastrukturprojekten oder erneuerbaren Energien interessiert bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Entwicklung des Finanzstandorts Deutschland interessiert.
  • Ja, wenn du an nachhaltigem Wirtschaftswachstum und der Förderung erneuerbarer Energien interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz strukturelle Herausforderungen der deutschen Wirtschaft adressieren, indem es den Zugang zu Finanzierungen verbessert, Investitionshemmnisse abbaut und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland stärkt. Es soll insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen verbessern und Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien erleichtern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen stehen oft vor bürokratischen Hürden und haben eingeschränkten Zugang zu Finanzierungen, insbesondere im Bereich Venture Capital.

Geplant ist

Das Gesetz soll den Finanzierungszugang erleichtern, bürokratische Hürden abbauen und steuerliche Rahmenbedingungen verbessern. Es ermöglicht u.a. die Ausgabe von Aktien mit geringerem Nennwert und die Nutzung englischsprachiger Prospekte.

Beispiel: Ein Start-up könnte einfacher Kapital beschaffen, indem es Aktien mit einem Nennwert unter 1 Euro ausgibt und diese EU-weit mit englischsprachigen Prospekten vertreibt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Besteuerung von Investitionen ist komplex und kann Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastrukturprojekte erschweren.

Neu: Durch Anpassungen im Investmentsteuergesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sollen steuerliche Hemmnisse abgebaut und ein rechtssicherer Investitionsrahmen geschaffen werden.

In der Praxis: Investmentfonds könnten in größerem Umfang in Venture-Capital-Fonds investieren, was die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups erweitert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs könnten mehr Unternehmen an die Börse gehen.
  • Die Abschaffung bestimmter bürokratischer Anforderungen könnte den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Maßnahmen könnten zusätzliche Anpassungen in der Verwaltung erforderlich sein.
  • Die Erleichterung von Investitionen könnte zu einem erhöhten Bedarf an rechtlicher Beratung führen, um die neuen Rahmenbedingungen zu nutzen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die steuerliche Anpassung im Detail umgesetzt?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind zur Sicherstellung der Datensicherheit bei der Nutzung des zentralen europäischen Zugangsportals vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland stärken und die Mobilisierung privater Investitionen fördern soll. Es betrifft die Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur, die für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, insbesondere Start-ups und solche, die in Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren wollen.Finanzdienstleistungsanbieter und Investmentfonds.Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).