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Phase 3

Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 557/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du für die Bundespolizei arbeitest oder arbeiten möchtest.
  • Ja, wenn du von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr der Bundespolizei betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Bereich tätig bist, der mit der Telekommunikationsüberwachung oder Gefahrenabwehr zu tun hat.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Bundespolizei zusammenarbeitet.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutz interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Überwachung durch staatliche Stellen hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Bundespolizeigesetz umfassend modernisiert werden, um zeitgemäße und moderne Befugnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich der Telekommunikation und Gefahrenabwehr. Zudem sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die Vorschriften an die Erfordernisse der Bundespolizei angepasst werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundespolizeigesetz stammt überwiegend aus dem Jahr 1994 und enthält nur vereinzelt angepasste Vorschriften.

Geplant ist

Das Gesetz soll umfassend modernisiert werden, um zeitgemäße Befugnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich der Telekommunikation und der Nutzung von Drohnen.

Beispiel: Die Bundespolizei könnte künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen und Drohnen für Überwachungszwecke einsetzen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Bundespolizei hat nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung und Nutzung moderner Technologien.

Neu: Die Bundespolizei erhält erweiterte Befugnisse zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und zum Einsatz von Drohnen.

In der Praxis: Die Bundespolizei könnte effizienter auf moderne Kommunikationsmittel und Technologien zugreifen, um Gefahren abzuwehren.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnte die Überwachung von Kommunikation erleichtert werden.
  • Die Einführung verpflichtender Einstellungsüberprüfungen könnte die Sicherheit innerhalb der Bundespolizei erhöhen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der erweiterten Befugnisse erfordert die sichere Speicherung und den Schutz sensibler Daten.
  • Die Einführung neuer Technologien könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für die Bundespolizei mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zur Umsetzung der neuen Befugnisse geplant?
  • Wie wird der Datenschutz bei der erweiterten Telekommunikationsüberwachung gewährleistet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen innerer Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie moderne Technologien zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden können, ohne die Grundrechte zu verletzen.

Wer ist betroffen?

BundespolizeiBürger, deren Kommunikation überwacht werden könntePersonen, die für die Bundespolizei arbeiten oder arbeiten möchten