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Phase 7

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 361/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ein. Es zielt darauf ab, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde weiterzuentwickeln.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Branche arbeitest, die anfällig für Schwarzarbeit ist.
  • Ja, wenn du als Arbeitgeber in einer risikobehafteten Branche tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du bei einer Behörde arbeitest, die mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kooperiert.
  • Ja, wenn du als Steuerzahler von den Mehreinnahmen profitieren könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie der Staat gegen Schwarzarbeit vorgeht.
  • Ja, wenn dir ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, um effektiver gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vorzugehen. Ziel ist es, durch bessere digitale Vernetzung und einen automatisierten Datenabgleich Kontrollen effizienter zu gestalten, Mehreinnahmen für öffentliche Haushalte zu erzielen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nutzt teilweise analoge Dokumentations- und Kommunikationswege, was die Prüfungen verlangsamt.

Geplant ist

Die Prüfungen sollen digital unterstützt und medienbruchfrei ablaufen, um schneller und effektiver zu sein.

Beispiel: Ein Unternehmen in einer risikobehafteten Branche könnte künftig schneller und umfassender geprüft werden, da die FKS auf digitale Datenanalysen zurückgreift.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die FKS ist auf die Amtshilfe anderer Behörden bei der Identitätsüberprüfung angewiesen.

Geplant ist

Die FKS kann eigenständig und digital Identitätsüberprüfungen durchführen.

Beispiel: Bei einer Kontrolle kann die FKS direkt und ohne Verzögerung die Identität der Arbeitnehmer überprüfen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Prüfungen der FKS basieren auf einem weniger automatisierten risikoorientierten Ansatz.

Neu: Ein automatisierter Datenabgleich ermöglicht eine systematische Auswertung großer Datenmengen zur Risikobewertung.

In der Praxis: Die FKS kann gezielter in Bereichen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung eingreifen.

Bisher: Die FKS hat eingeschränkte Befugnisse bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren.

Neu: Die Befugnisse der FKS werden erweitert, um eigenständige Ermittlungsverfahren durchzuführen.

In der Praxis: Die FKS kann schneller und effektiver auf Verstöße reagieren und diese ahnden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Digitalisierung der Prüfungen könnten die Prozesse beschleunigt und die Beanstandungsquoten erhöht werden.
  • Die erweiterte Befugnis der FKS könnte zu einer besseren Aufdeckung von Schwarzarbeit führen.
  • Für die Haushalte von Bund, Ländern und Sozialversicherungen könnten erhebliche Mehreinnahmen entstehen.

Zu beachten

  • Die Erweiterung der Datenverarbeitungsbefugnisse der FKS könnte Grundrechte, wie das Fernmeldegeheimnis, einschränken.
  • Die Umsetzung des Gesetzes erfordert eine Anpassung von 18 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren Gesetzen und Verordnungen.

Offene Fragen

  • Welche konkreten technischen Lösungen werden für den automatisierten Datenabgleich eingesetzt?
  • Wie wird die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gemessen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung und die Fairness im Wettbewerb zwischen Unternehmen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Balance zwischen effektiver Kontrolle und Grundrechtsschutz gewahrt werden kann.

Wer ist betroffen?

Arbeitgeber in risikobehafteten BranchenArbeitnehmer, die von Schwarzarbeit betroffen sein könntenBehörden, die mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusammenarbeiten