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Phase 3

Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 19.12.2025 BR-Drs. 776/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig bist.
  • Ja, wenn du als Patentanwalt oder Patentanwältin arbeitest.
  • Ja, wenn du als Steuerberater oder Steuerberaterin tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Berufskammer der rechtsberatenden Berufe arbeitest.
  • Ja, wenn du in der Justiz mit der Verwaltung von notariellen Urkunden befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Modernisierung und Vereinheitlichung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe interessiert.
  • Ja, wenn du die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und den gleichberechtigten Zugang zur Justiz wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben bestehende Probleme im Bereich der Rechtsbehelfe gegen Belehrungen, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz lösen. Ziel ist es, für die Betroffenen Vereinfachungen und Rechtssicherheit herbeizuführen und zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 der UN-Agenda 2030 beizutragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit bestehen unterschiedliche Regelungen zu Rechtsbehelfen gegen Belehrungen, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz.

Geplant ist

Künftig soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig sein und die Verwaltungsgerichtsordnung angewendet werden. Zudem sollen zahlreiche Neuregelungen und Klarstellungen in den entsprechenden Ordnungen vorgenommen werden.

Beispiel: Ein Rechtsanwalt, der gegen eine Rüge vorgehen möchte, würde sich künftig an das Anwaltsgericht wenden, das nach der Verwaltungsgerichtsordnung verfährt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Zuständigkeiten und Verfahren für Rechtsbehelfe sind uneinheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Berufsordnung.

Neu: Die Zuständigkeiten sollen vereinheitlicht und die Verwaltungsgerichtsordnung als einheitliche Verfahrensordnung eingeführt werden.

In der Praxis: Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater hätten künftig ein einheitliches Verfahren für Rechtsbehelfe, was die Handhabung erleichtert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Vereinheitlichung der Verfahren könnten die Abläufe effizienter und transparenter werden.
  • Die Einführung eines Maßnahmenbescheids könnte die Verfahrensdauer verkürzen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Regelungen erfordert möglicherweise Anpassungen in den Berufskammern und bei den Gerichten.
  • Die Einführung neuer Zuständigkeiten könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für die betroffenen Berufsgruppen mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Wie werden die Kosten für die Anpassungen in den Berufskammern und bei den Gerichten finanziert?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Modernisierung und Vereinheitlichung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe betrifft, was für die betroffenen Berufsgruppen von großer Bedeutung ist.
  • Es wird diskutiert, wie die geplanten Änderungen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz beitragen können.

Wer ist betroffen?

Rechtsanwälte und -anwältinnenPatentanwälte und -anwältinnenSteuerberater und -beraterinnenNotare und NotarinnenWirtschaftsprüfer