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Phase 5

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 326/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ein. Dieser Entwurf sieht eine konstitutive Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor und hebt die alte Fassung auf.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in ein Auslieferungsverfahren involviert bist.
  • Ja, wenn du als Rechtsanwalt im Bereich der internationalen Rechtshilfe tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit internationalen Rechtshilfeersuchen befasst ist.
  • Ja, wenn du in einem EU-Mitgliedstaat lebst und von der grenzüberschreitenden Strafverfolgung betroffen bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der Rechte von Einzelpersonen im internationalen Rechtshilferecht interessiert.
  • Ja, wenn du die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit gerecht werden und eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherstellen. Zudem sollen die subjektiven Rechte des Einzelnen gestärkt werden, um den Entwicklungen im Rechtshilferecht Rechnung zu tragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Im aktuellen IRG sind die Regelungen zur Rechtsbeistandschaft und zu Verfahrensrechten nicht gebündelt. Das Recht auf Anhörung im Auslieferungsverfahren ist nicht klar geregelt.

Geplant ist

Die Neuregelung bündelt die Regelungen zur Rechtsbeistandschaft und zu Verfahrensrechten im allgemeinen Teil des IRG. Ein Recht auf Anhörung vor dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren wird eingeführt.

Beispiel: Wer in ein Auslieferungsverfahren gerät, hätte künftig das Recht, vor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts angehört zu werden.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen im vertraglosen Bereich ist eingeschränkt.

Geplant ist

Die Möglichkeit der vertikalen Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen wird auch im vertraglosen Bereich erweitert.

Beispiel: Eine Behörde könnte künftig auch ohne bestehende Verträge mit internationalen Einrichtungen zusammenarbeiten, um Strafverfolgung zu unterstützen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das bestehende IRG regelt die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ohne umfassende Berücksichtigung neuer EU-Rechtsakte und Entwicklungen.

Neu: Der Entwurf integriert neue unionsrechtliche Rechtsakte und berücksichtigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts.

In der Praxis: Rechtsanwender hätten eine klarere und anwendungsfreundlichere Systematik zur Verfügung, die den aktuellen EU-Vorgaben entspricht.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung eines Rechts auf Anhörung im Auslieferungsverfahren könnten die Rechte der betroffenen Personen gestärkt werden.
  • Die systematisierte Definition von Ablehnungsgründen für Rechtshilfeersuchen könnte die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen erhöhen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Neuregelung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um die neuen Verfahren und Rechte in der Praxis zu etablieren.
  • Anpassungen an neue unionsrechtliche Vorgaben könnten eine umfassende Schulung der Rechtsanwender notwendig machen.

Offene Fragen

  • Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung der Neuregelung?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, um die neuen Regelungen effektiv umzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen verbessert und die Rechte der betroffenen Personen stärkt. Es betrifft die Umsetzung neuer EU-Vorgaben und die Anpassung an die Rechtsprechung, was für die europäische Integration und die Rechtsstaatlichkeit von Bedeutung ist.

Wer ist betroffen?

Rechtsanwender im Bereich der internationalen RechtshilfePersonen, die von Auslieferungsverfahren betroffen sindMitgliedstaaten der Europäischen Union