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Phase 7

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Verkehr) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 646/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr eingebracht. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die überarbeitete IVS-Richtlinie sowie dazugehörige EU-Rechtsakte umzusetzen, um die Digitalisierung, Interoperabilität, Transparenz, Effizienz und Sicherheit im Verkehrssektor zu fördern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Betreiber von Straßen oder Verkehrsinformationsdiensten tätig bist.
  • Ja, wenn du als Anbieter von Mobilitätsdiensten oder Verkehrsinformationen arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde mit der Koordinierung von Verkehrsdaten befasst bist.
  • Ja, wenn du in einem Verkehrsunternehmen arbeitest, das Daten bereitstellen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung und Vernetzung im Verkehrssektor interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf aktuelle und zuverlässige Verkehrsinformationen legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll mit dem Gesetz die Einführung intelligenter Verkehrssysteme beschleunigt werden, um die Effizienz sowie Sicherheit im Verkehr zu erhöhen und Bürokratieaufwendungen zu reduzieren. Die überarbeitete IVS-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf die zeitnahe Aktualisierung von Mobilitätsdaten und die Entwicklung kooperativer Verkehrssysteme.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es unterschiedliche Standards und Systeme für Verkehrsdaten, die nicht immer interoperabel sind.

Geplant ist

Es soll ein einheitlicher Rahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsdaten geschaffen werden, der die Interoperabilität und Qualität der Daten verbessert.

Beispiel: Ein Verkehrsunternehmen müsste seine Daten über den Nationalen Zugangspunkt bereitstellen, um sie für Routenplaner und andere Dienste nutzbar zu machen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Verkehrsdaten werden oft dezentral und mit unterschiedlichen Standards bereitgestellt.

Neu: Ein zentraler Nationaler Zugangspunkt soll geschaffen werden, um die Datenbereitstellung zu vereinheitlichen und die Qualität zu sichern.

In der Praxis: Dateninhaber müssten ihre Informationen in einem standardisierten Format zur Verfügung stellen, was die Nutzung durch verschiedene Dienste erleichtert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Standardisierung der Datenbereitstellung könnte die Interoperabilität zwischen verschiedenen Verkehrssystemen verbessert werden.
  • Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Echtzeitdaten könnte die Genauigkeit von Routenplanern und Fahrerassistenzsystemen erhöhen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert zusätzliche Anstrengungen von Dateninhabern, um die Daten in maschinenlesbarer Form bereitzustellen.
  • Es könnte ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Koordinierung und Qualitätssicherung der Daten entstehen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Finanzierung der neuen Koordinierungsstelle sichergestellt?
  • Welche technischen Anforderungen müssen die Dateninhaber erfüllen, um die Daten über den Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Digitalisierung und Vernetzung im Verkehrssektor betrifft, was für die Effizienz und Sicherheit im Verkehr von Bedeutung ist.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich die neuen Regelungen auf die Verfügbarkeit und Qualität von Verkehrsdaten auswirken könnten.

Wer ist betroffen?

StraßenbetreiberVerkehrsunternehmenRundfunkanbieter im Bereich VerkehrsinformationenDiensteanbieter