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Phase 7

Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 357/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten eingebracht. Es umfasst Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und zur Fachkräftesicherung.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Rentner bist und von einem stabilen Rentenniveau profitieren möchtest.
  • Ja, wenn du Kinder vor 1992 geboren hast und von der verlängerten Anrechnung der Kindererziehungszeiten profitieren könntest.
  • Ja, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und weiterarbeiten möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Steuerzahler die Finanzierung der Rentenversicherung mitträgst.
  • Ja, wenn du in der Personalabteilung eines Unternehmens arbeitest, das ältere Arbeitnehmer beschäftigt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die langfristige Stabilität der Rentenversicherung interessiert.
  • Ja, wenn du die Gleichstellung von Kindererziehungszeiten für wichtig hältst.
  • Ja, wenn du die Fachkräftesicherung im Arbeitsmarkt als relevant erachtest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Rentenniveau über 2025 hinaus stabil gehalten werden, um ein verlässliches Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. Zudem soll die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten erreicht und die Rückkehr von Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Rentenniveau könnte nach 2025 sinken, da die Haltelinie von 48 Prozent ausläuft. Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit mit zweieinhalb Jahren angerechnet.

Geplant ist

Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 verlängert. Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden auf drei Jahre verlängert.

Beispiel: Ein Rentner kann bis 2031 mit einem stabilen Rentenniveau rechnen. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern erhalten sechs Monate zusätzliche Anrechnungszeit.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Rentenversicherung wird durch Beiträge und bestehende Bundeszuschüsse finanziert. Das Anschlussverbot erschwert älteren Arbeitnehmern die Rückkehr zum alten Arbeitgeber.

Neu: Zusätzliche Steuermittel werden bereitgestellt, um das Rentenniveau zu stabilisieren. Das Anschlussverbot für ältere Arbeitnehmer wird aufgehoben.

In der Praxis: Die Finanzierung der Rentenversicherung wird transparenter und stabiler. Ältere Arbeitnehmer können leichter in den Arbeitsmarkt zurückkehren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verlängerung der Haltelinie könnte das Rentenniveau stabil bleiben.
  • Die Gleichstellung der Kindererziehungszeiten könnte die Rentenansprüche von Eltern vor 1992 geborener Kinder erhöhen.
  • Die Aufhebung des Anschlussverbots könnte die Rückkehr älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Zu beachten

  • Für die Stabilisierung des Rentenniveaus wären zusätzliche Steuermittel erforderlich.
  • Die Umsetzung der Maßnahmen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
  • Die Anhebung der Nachhaltigkeitsrücklage könnte die Liquidität der Rentenversicherung verbessern.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für die Stabilisierung des Rentenniveaus sein?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Fachkräftesicherung zu unterstützen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die langfristige Stabilität der Rentenversicherung und die Gleichstellung von Kindererziehungszeiten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Finanzierung der Rentenversicherung gesichert und die Fachkräftesicherung im Arbeitsmarkt unterstützt werden kann.

Wer ist betroffen?

Rentner und RentnerinnenEltern von vor 1992 geborenen KindernArbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben