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Phase 5

Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 323/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit ein, das Anpassungen im BSI-Gesetz, Bundeskriminalamtsgesetz und Bundespolizeigesetz vorsieht, um die Resilienz der Informationstechnik zu erhöhen und die Cyberabwehr zu verbessern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik arbeitest.
  • Ja, wenn du in einer Bundesbehörde mit Cybersicherheit befasst bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du digitale Dienste anbietest und Informationen über Gefahren an deine Kunden weitergeben musst.
  • Ja, wenn du als Endnutzer optionalen Schutz vor maliziösen Domains in Anspruch nehmen möchtest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Sicherheit der digitalen Infrastruktur in Deutschland interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken bezüglich staatlicher Eingriffe in IT-Systeme hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die zunehmenden Cyberangriffe auf Deutschland abwehren, indem die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausgebaut und wirksame gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat begrenzte Befugnisse zur Umleitung von schädlichem Datenverkehr und zur Reaktion auf maliziöse Domains.

Geplant ist

Das BSI erhält erweiterte Befugnisse zur Umleitung von Datenverkehr und zur Reaktion auf maliziöse Domains, sowie klare Regelungen für den Einsatz von Incident Response Teams.

Beispiel: Wenn eine maliziöse Domain die Bundesverwaltung betrifft, könnte das BSI schneller reagieren und den Datenverkehr umleiten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Polizeien des Bundes haben eingeschränkte Befugnisse zur Abwehr von Cyberangriffen.

Geplant ist

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei erhalten neue Befugnisse zur Abwehr von Cyberangriffen, einschließlich der Möglichkeit, IT-Systeme zu untersagen und Datenverkehr zu unterbinden.

Beispiel: Bei einem großangelegten Cyberangriff könnte die Bundespolizei den Betrieb der betroffenen IT-Systeme untersagen, um den Angriff zu stoppen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das BSI und die Polizeien des Bundes haben begrenzte Möglichkeiten zur direkten Abwehr von Cyberangriffen.

Neu: Das BSI und die Polizeien des Bundes erhalten erweiterte Befugnisse zur direkten Abwehr von Cyberangriffen, einschließlich der Umleitung und Unterbindung von Datenverkehr.

In der Praxis: Es könnten schneller und effektiver Maßnahmen gegen Cyberangriffe ergriffen werden, um Schäden zu minimieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnte die Zuordnung und Abwehr von Cyberangriffen erleichtert werden.
  • Anbieter digitaler Dienste müssten Informationen über Gefahren an ihre Kunden weitergeben, was zu einem höheren Sicherheitsbewusstsein führen könnte.

Zu beachten

  • Die neuen Befugnisse erfordern, dass Anbieter digitaler Dienste sensible Informationen sicher handhaben und weitergeben.
  • Die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten der Behörden könnten datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Wie werden die erweiterten Befugnisse der Polizeien des Bundes konkret umgesetzt?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, um die neuen Befugnisse effektiv zu nutzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die Sicherheit der digitalen Infrastruktur in Deutschland betrifft und die Balance zwischen effektiver Cyberabwehr und Datenschutz thematisiert.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie staatliche Eingriffe in IT-Systeme gerechtfertigt und reguliert werden können.

Wer ist betroffen?

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Polizeien des BundesAnbieter digitaler DiensteEndnutzer von IT-Systemen
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