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Phase 7

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Verteidigung) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 440/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr eingebracht. Es beinhaltet eine Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) und das Bundeswehr-Schutz-Gesetz. Zudem werden Änderungen in weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgenommen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Angehöriger der Bundeswehr bist.
  • Ja, wenn du als Rekrut oder Reservist eine Sicherheitsüberprüfung durchläufst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Überwachung und Sicherheit der Bundeswehr befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Sicherheitspolitik Deutschlands und der NATO interessiert.
  • Ja, wenn dir der Schutz vor Spionage und Cyber-Angriffen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Bundeswehr stärken und die Militärische Sicherheit erhöhen. Es soll auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa reagieren, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstanden ist. Ziel ist es, die Bundeswehr besser gegen Sabotage, Spionage und Cyber-Attacken zu schützen und Extremisten aus der Bundeswehr zu entfernen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Militärische Abschirmdienst hat begrenzte Befugnisse bei der Überwachung und Abwehr von Bedrohungen gegen die Bundeswehr.

Geplant ist

Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes werden erweitert, um technische Spuren von IT-Angriffen auszulesen und Sicherheitsüberprüfungen zu beschleunigen. Zudem gibt es neue Regelungen für die Beschränkung von Privatreisen in Risikogebiete.

Beispiel: Angehörige der Bundeswehr könnten künftig Reisen in bestimmte Regionen nur noch eingeschränkt antreten, wenn dort Sicherheitsrisiken bestehen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Sicherheitsüberprüfungen und Überwachungsbefugnisse des MAD sind auf bestehende Gesetze beschränkt.

Neu: Das Gesetz erweitert die Überwachungsbefugnisse des MAD und passt die Sicherheitsüberprüfungen an die aktuelle Bedrohungslage an.

In der Praxis: Die Bundeswehr könnte schneller auf Bedrohungen reagieren und ihre Sicherheitsmaßnahmen anpassen.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnte der MAD effektiver gegen Spionage und Sabotage vorgehen.
  • Die Beschränkung von Privatreisen könnte die Bewegungsfreiheit von Bundeswehrangehörigen einschränken.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der erweiterten Befugnisse des MAD erfordert eine unabhängige gerichtliche Kontrolle, um Grundrechtseingriffe zu überwachen.
  • Die neuen Regelungen könnten zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Offene Fragen

  • Wie wird die unabhängige Kontrolle der Maßnahmen des MAD konkret ausgestaltet?
  • Welche genauen Kriterien werden für die Beschränkung von Privatreisen angewendet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Sicherheit der Bundeswehr und die Anpassung an neue Bedrohungslagen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Sicherheitsmaßnahmen mit dem Schutz von Grundrechten vereinbar sind.

Wer ist betroffen?

Angehörige der BundeswehrRekruten und ReservistenFeldjäger und andere berechtigte Personen