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Phase 7

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 381/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das öffentliche Aufträge des Bundes ausführt.
  • Ja, wenn du als Arbeitnehmer in einem Unternehmen arbeitest, das öffentliche Aufträge des Bundes ausführt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig ist.
  • Ja, wenn du in einer Gewerkschaft tätig bist, die Tarifverträge aushandelt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie Tarifautonomie und faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Auftragswesen gefördert werden.
  • Ja, wenn dir die Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gestärkt und das Tarifvertragssystem stabilisiert werden. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Arbeitgeber zu beseitigen und die autonome Ordnung des Arbeitslebens zu fördern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes auch ohne tarifvertragliche Bindung konkurrieren, was zu Lohnkostenvorteilen führen kann.

Geplant ist

Unternehmen müssen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge des Bundes tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.

Beispiel: Ein Bauunternehmen, das einen öffentlichen Auftrag des Bundes annimmt, muss seinen Arbeitern tarifvertragliche Löhne zahlen, auch wenn es nicht tarifgebunden ist.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Nicht tarifgebundene Unternehmen konnten aufgrund geringerer Personalkosten günstigere Angebote für öffentliche Aufträge abgeben.

Neu: Alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, müssen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten.

In der Praxis: Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird nicht mehr über Lohnkostenvorteile entschieden, sondern über andere Kriterien wie Qualität und Effizienz.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verpflichtung zur Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen könnten Unternehmen höhere Personalkosten haben.
  • Die Kontrolle der Einhaltung von Tarifstandards könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Zu beachten

  • Unternehmen müssen möglicherweise ihre internen Prozesse anpassen, um die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
  • Die Einrichtung der Prüfstelle Bundestariftreue könnte zusätzliche Ressourcen erfordern.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Einhaltung der tarifvertraglichen Bedingungen überprüft?
  • Welche konkreten Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und die Förderung der Tarifautonomie betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen beseitigt werden können.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführenArbeitnehmer, die von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen profitieren