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Phase 1

Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Initiator: Hamburg und Bremen Eingereicht: 21.11.2025 BR-Drs. 657/25(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde von den Bundesländern Hamburg und Bremen eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine möblierte Wohnung mietest.
  • Ja, wenn du als Vermieter möblierten Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt anbietest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde oder Institution arbeitest, die mit der Wohnraumregulierung befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Regulierung des Wohnungsmarktes in angespannten Gebieten interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Transparenz und Fairness bei der Mietpreisgestaltung einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Mieterschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessert werden, indem die Umgehung der Mietpreisbremse bei möbliertem Wohnraum verhindert und die Kurzzeitvermietung stärker reguliert wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Möblierungszuschlag bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum muss nicht gesondert ausgewiesen werden, was die Umgehung der Mietpreisbremse ermöglicht.

Geplant ist

Vermieter müssen den Möblierungszuschlag separat ausweisen und dieser darf monatlich höchstens 1 Prozent des Zeitwertes der Möbel betragen.

Beispiel: Wenn du eine möblierte Wohnung mietest, kannst du künftig den Möblierungszuschlag einsehen und überprüfen, ob er den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Kurzzeitvermietungen sind oft nicht an die Mietpreisbremse gebunden, was zu hohen Mieten führen kann.

Geplant ist

Kurzzeitvermietungen über sechs Monate werden reguliert, sodass die Mietpreisbremse auch hier greift.

Beispiel: Vermieter können nicht mehr ohne Weiteres hohe Mieten für Kurzzeitvermietungen verlangen, wenn die Mietdauer sechs Monate überschreitet.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Vermieter können den Möblierungszuschlag nach eigenem Ermessen festlegen, ohne ihn gesondert auszuweisen.

Neu: Der Möblierungszuschlag muss transparent ausgewiesen werden und ist auf 1 Prozent des Zeitwertes der Möbel begrenzt.

In der Praxis: Mieter können die Höhe des Möblierungszuschlags nachvollziehen und gegebenenfalls überhöhte Zahlungen zurückfordern.

Bisher: Kurzzeitvermietungen unterliegen nicht der Mietpreisbremse, was Vermietern ermöglicht, hohe Mieten zu verlangen.

Neu: Kurzzeitvermietungen über sechs Monate werden als normale Mietverhältnisse behandelt und unterliegen der Mietpreisbremse.

In der Praxis: Die Möglichkeit, durch Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse zu umgehen, wird eingeschränkt.

Mögliche Folgen

  • Durch die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags könnten Mieter die Miethöhe besser nachvollziehen und überhöhte Zahlungen zurückfordern.
  • Vermieter könnten einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand haben, um die Möblierungszuschläge korrekt auszuweisen.
  • Die Regulierung von Kurzzeitvermietungen könnte das Angebot an langfristig verfügbarem Wohnraum erhöhen.

Zu beachten

  • Vermieter müssen den Möblierungszuschlag transparent ausweisen, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert.
  • Die Regelung könnte zu einer erhöhten Nachfrage nach unmöbliertem Wohnraum führen, da die Mietpreisbremse strikter angewendet wird.

Offene Fragen

  • Wie wird der Zeitwert der Möbel konkret ermittelt und überprüft?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Bezahlbarkeit von Wohnraum in angespannten Märkten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Schutz von Mietern vor überhöhten Mieten gestärkt werden kann.

Wer ist betroffen?

Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem WohnungsmarktVermieterinnen und Vermieter von möbliertem WohnraumVermieterinnen und Vermieter, die Kurzzeitvermietungen anbieten