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Phase 1

Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 258/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit ein.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Polizeibehörde arbeitest, die mit der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung betraut ist.
  • Ja, wenn du eine Person bist, deren Daten im Rahmen von Ermittlungen analysiert werden.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die mit der Polizei bei der Datenanalyse zusammenarbeitet.
  • Ja, wenn du in einem Bereich tätig bist, der von kritischer Infrastruktur betroffen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit hast.
  • Ja, wenn dir die Effizienz der Strafverfolgung bei schwerer und organisierter Kriminalität wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Gesetzentwurf die Polizeibehörden mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausstatten, um auf neue Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit zu reagieren und terroristischen sowie kriminellen Strukturen wirksam begegnen zu können.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Polizeibehörden haben begrenzte digitale Ermittlungsbefugnisse und nutzen vorhandene Datenanalyseverfahren.

Geplant ist

Polizeibehörden erhalten erweiterte Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Internetabgleich und zum Testen von IT-Produkten.

Beispiel: Ein Lichtbild einer gesuchten Person könnte mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden, um die Person zu identifizieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Polizeiliche Ermittlungen basieren auf manueller Datenanalyse und bestehenden rechtlichen Befugnissen.

Neu: Der Gesetzentwurf erlaubt automatisierte Datenanalyse, biometrischen Abgleich und IT-Produkt-Tests.

In der Praxis: Ermittlungen könnten schneller und umfassender durchgeführt werden, insbesondere bei komplexen Fällen wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnten Polizeibehörden effizienter auf Bedrohungen reagieren.
  • Die automatisierte Datenanalyse könnte die Zuordnung von Tat-Täter-Zusammenhängen erleichtern.
  • Für die Umsetzung könnten zusätzliche technische Ressourcen und Schulungen erforderlich sein.

Zu beachten

  • Anbieter müssten sicherstellen, dass die eingesetzten IT-Produkte den Datenschutzanforderungen entsprechen.
  • Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit könnte ethische und rechtliche Fragen aufwerfen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der automatisierten Datenanalyse gewährleistet?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Missbrauch der erweiterten Befugnisse zu verhindern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie moderne Technologien in der Polizeiarbeit eingesetzt werden können, ohne Grundrechte zu gefährden.

Wer ist betroffen?

PolizeibehördenBundeskriminalamtBundespolizeiPersonen, deren Daten im Rahmen von Ermittlungen analysiert werden