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Phase 1

Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 259/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der das Bundeskriminalamt mit erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ausstatten soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du beim Bundeskriminalamt arbeitest und an der Terrorismusabwehr beteiligt bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Daten für polizeiliche Ermittlungen bereitstellen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen innerer Sicherheit und Datenschutz interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung hast.
  • Ja, wenn dir die internationale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die rechtlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts stärken, um effektiv auf die Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen reagieren zu können.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundeskriminalamt hat begrenzte digitale Ermittlungsbefugnisse und kann nur eingeschränkt automatisierte Datenanalysen durchführen.

Geplant ist

Das Bundeskriminalamt soll erweiterte Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten erhalten.

Beispiel: In einem Terrorismusfall könnte das Bundeskriminalamt künftig schneller auf Daten zugreifen und diese analysieren, um potenzielle Täter zu identifizieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Polizeiliche Ermittlungen basieren auf manuell erhobenen Daten und traditionellen Ermittlungsmethoden.

Neu: Die Ermittlungen würden durch automatisierte Datenanalysen und biometrische Abgleiche erweitert.

In der Praxis: Ermittlungen könnten effizienter und schneller durchgeführt werden, insbesondere in komplexen Fällen der Terrorismusabwehr.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse könnte das Bundeskriminalamt effizienter auf Bedrohungen reagieren.
  • Für die Umsetzung könnten zusätzliche technische Ressourcen und Schulungen erforderlich sein.

Zu beachten

  • Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und automatisierten Datenanalysen könnte datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringen.
  • Die Zusammenarbeit mit Dritten außerhalb der EU erfordert klare Regelungen zum Datenschutz.

Offene Fragen

  • Wie wird sichergestellt, dass die biometrischen Datenabgleiche den Datenschutzbestimmungen entsprechen?
  • Welche technischen Standards werden für die automatisierte Datenanalyse eingesetzt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen innerer Sicherheit und Datenschutz betrifft und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung thematisiert.

Wer ist betroffen?

Polizei- und StrafverfolgungsbehördenPersonen, die im Fokus polizeilicher Ermittlungen stehenAnbieter von Internetdiensten, die mit Datenabgleichen befasst sein könnten