CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 3

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit) Eingereicht: 27.03.2026 BR-Drs. 176/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Nutzung von Medizinregisterdaten ein. Es soll ein übergreifender Rechtsrahmen geschaffen werden, der die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Daten aus Medizinregistern erleichtert.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Daten in einem Medizinregister bereitstellst oder nutzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der medizinischen Forschung tätig bist und auf Daten aus Medizinregistern angewiesen bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung interessiert.
  • Ja, wenn du dich für den Datenschutz bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren sollen die Potentiale von Medizinregistern zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung und der versorgungsnahen Forschung besser ausgeschöpft werden. Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, bessere Erkenntnisse für die Behandlung von Krankheiten, zur Stärkung der Patientensicherheit und für die Qualität der Versorgung zu gewinnen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Medizinregister arbeiten oft auf Basis allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundlagen, was die Nutzung und Verknüpfung von Daten erschwert.

Geplant ist

Ein Zentrum für Medizinregister beim BfArM soll ein Verzeichnis führen und Qualifizierungsverfahren anbieten, die die Nutzung gesetzlicher Datenverarbeitungsbefugnisse ermöglichen. Daten können per gesetzlich geregelter Datenfreigabe erhoben werden.

Beispiel: Ein Medizinregister, das die Qualitätsstandards erfüllt, kann Daten von Patienten erheben und diese für Forschungszwecke nutzen, wenn ein entsprechendes Ethikvotum vorliegt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt viele Medizinregister, die unabhängig voneinander arbeiten und oft nicht auf spezialgesetzlichen Grundlagen basieren.

Neu: Ein übergreifender Rechtsrahmen ermöglicht eine einheitlichere Datenverarbeitung und -nutzung, inklusive der Möglichkeit zur Datenverknüpfung über die Krankenversichertennummer.

In der Praxis: Medizinregister können einfacher kooperieren und Daten zusammenführen, was die Forschung und Qualitätssicherung erleichtert.

Mögliche Folgen

  • Durch die gesetzliche Datenfreigabe könnte die Verfügbarkeit und Qualität von Gesundheitsdaten verbessert werden.
  • Die Möglichkeit zur Datenverknüpfung über die Krankenversichertennummer könnte die Forschungsergebnisse präziser und umfassender machen.

Zu beachten

  • Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert hohe Datenschutzstandards, um die sensiblen Informationen der Patienten zu schützen.
  • Die Einführung neuer Verfahren könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Institutionen bedeuten.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der Datenschutzstandards konkret überwacht?
  • Welche konkreten Kosten entstehen durch die Einrichtung des Zentrums für Medizinregister?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Qualitätssicherung verbessern soll und dabei den Datenschutz wahren muss.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Balance zwischen effizienter Datennutzung und dem Schutz der persönlichen Daten der Patienten gewahrt werden kann.

Wer ist betroffen?

MedizinregisterPatientenForschungseinrichtungen