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Phase 7

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 16.10.2025 BR-Drs. 589/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter, auch bekannt als Aktivrentengesetz, eingebracht. Es sieht die Einführung eines Steuerfreibetrags von 2.000 Euro monatlich für Einnahmen aus freiwilliger nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter vor.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du im Rentenalter bist und weiterhin in einem Angestelltenverhältnis arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du ein Arbeitgeber bist, der ältere Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Steuer- oder Wohngeldbemessung zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Nutzung des Erwerbspotentials älterer Menschen interessiert.
  • Ja, wenn du die Entlastung von personellen Engpässen in Betrieben für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Aktivrente einen Anreiz bieten, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert wird. Dies soll die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen, personelle Engpässe entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben halten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter wird regulär besteuert.

Geplant ist

Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich sollen steuerfrei sein.

Beispiel: Ein Rentner, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und monatlich 2.000 Euro verdient, müsste auf diesen Betrag keine Steuern zahlen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Einkommen im Rentenalter wird regulär besteuert, was die Attraktivität der Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus mindern kann.

Neu: Mit der Einführung des Steuerfreibetrags wird die finanzielle Attraktivität der Weiterarbeit im Rentenalter erhöht.

In der Praxis: Ältere Arbeitnehmer könnten motivierter sein, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, was den Arbeitsmarkt entlasten könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch den Steuerfreibetrag könnten mehr ältere Arbeitnehmer motiviert werden, länger im Arbeitsleben zu bleiben.
  • Arbeitgeber könnten von einem größeren Pool erfahrener Arbeitskräfte profitieren.
  • Die Maßnahme könnte zusätzliche Steuermittel erfordern, um mögliche Mindereinnahmen auszugleichen.

Zu beachten

  • Der Steuerfreibetrag gilt erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Die Regelung könnte Auswirkungen auf die Wohngeldbemessung haben, die berücksichtigt werden müssen.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die finanzielle Attraktivität der Weiterarbeit im Rentenalter betrifft und damit auf den demographischen Wandel und die personellen Engpässe in vielen Branchen reagiert.

Wer ist betroffen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im RentenalterArbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer beschäftigenBehörden, die für die Steuer- und Wohngeldbemessung zuständig sind