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Phase 4

Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 16.12.2025 BT-Drs. 21/3297
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein Gesetz eingebracht, das die Übertragung von Mitteln aus dem Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Kreditinstitut betreibst, das zwischen 2011 und 2014 Bankenabgaben geleistet hat.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Verwaltung von Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die staatliche Stabilisierung des Finanzmarkts interessiert.
  • Ja, wenn du die Verwendung öffentlicher Mittel in der Finanzmarktkrise verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Altmittel des Restrukturierungsfonds nutzen, um Schulden im Finanzmarktstabilisierungsfonds zu tilgen und den Finanzierungsaufwand für Bund und Länder zu senken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Altmittel des Restrukturierungsfonds sind bisher nicht zur Tilgung von Schulden im Finanzmarktstabilisierungsfonds verwendet worden.

Geplant ist

Die Altmittel sollen zur teilweisen Tilgung der Schulden des Finanzmarktstabilisierungsfonds übertragen werden.

Beispiel: Ein Teil der Schulden, die zur Stabilisierung des Finanzmarkts aufgenommen wurden, könnte durch die Übertragung der Altmittel getilgt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Altmittel des Restrukturierungsfonds sind bisher nicht spezifisch zugeordnet oder verwendet worden.

Neu: Die Altmittel sollen zur Tilgung von Schulden im Finanzmarktstabilisierungsfonds verwendet werden.

In der Praxis: Die Verwendung der Altmittel wird klar zugeordnet, was zu einer Reduzierung des Finanzierungsaufwands für Bund und Länder führen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Übertragung der Altmittel könnte der Finanzierungsaufwand für Bund und Länder sinken.
  • Die Kreditinstitute, die die Bankenabgaben gezahlt haben, könnten von einer stabilisierten Geschäftsgrundlage profitieren.

Zu beachten

  • Die Entscheidung des VG Frankfurt a. M. vom 16. September 2025, die den klagenden Kreditinstituten einen Anspruch auf Übertragung ihrer geleisteten Abgaben zugesprochen hat, ändert nichts an der Überprüfungspflicht des Gesetzgebers.
  • Die Verwendung der Altmittel für einen Mittelstandsfonds scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Übertragung der Altmittel auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds umgesetzt?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat die Entscheidung des VG Frankfurt a. M. auf die zukünftige Verwendung der Mittel?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die Verwendung von Mitteln betrifft, die während der Finanzmarktkrise erhoben wurden, um die Stabilität des Finanzmarkts zu sichern.
  • Es wird diskutiert, wie die Altmittel sinnvoll eingesetzt werden können, um finanzielle Belastungen für Bund und Länder zu reduzieren.

Wer ist betroffen?

Kreditinstitute, die zwischen 2011 und 2014 Bankenabgaben gezahlt habenBund und Länder, die von einem reduzierten Finanzierungsaufwand profitieren könnten