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Phase 3

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 27.03.2026 BR-Drs. 184/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, um die Änderungen der EU-Richtlinien 2014/30 und 2014/53 durch die Richtlinie 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und das Funkanlagengesetz zu integrieren. Ziel ist es, Notfallverfahren für den Binnenmarkt im Krisenfall zu schaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Hersteller von elektronischen Geräten oder Funkanlagen bist, die im Krisenfall als krisenrelevant eingestuft werden könnten.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Marktüberwachungsbehörde arbeitest, die im Krisenfall verstärkt tätig werden muss.
  • Ja, wenn du bei der Bundesnetzagentur arbeitest, die andere Marktüberwachungsbehörden unterstützen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie der Binnenmarkt im Krisenfall stabilisiert werden soll.
  • Ja, wenn du Wert auf die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren in Krisenzeiten legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben sicherstellen, dass im Krisenfall der Binnenmarkt funktioniert und krisenrelevante Waren verfügbar bleiben, indem Notfallverfahren eingeführt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gelten reguläre Konformitätsbewertungsverfahren und Marktüberwachungsmaßnahmen für alle elektronischen Geräte und Funkanlagen.

Geplant ist

Im Krisenfall sollen beschleunigte Notfallverfahren eingeführt werden, die Abweichungen von den regulären Konformitätsbewertungsverfahren und besondere Konformitätsvermutungen ermöglichen.

Beispiel: Wenn ein Notfallmodus aktiviert wird, könnten bestimmte Funkanlagen schneller auf den Markt gebracht werden, um ihre Verfügbarkeit in Krisenzeiten zu gewährleisten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Konformitätsbewertung und Marktüberwachung folgen regulären, standardisierten Verfahren.

Neu: Es werden Notfallverfahren eingeführt, die im Krisenfall beschleunigte und angepasste Abläufe ermöglichen.

In der Praxis: Marktüberwachungsbehörden könnten im Notfallmodus priorisierte Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit krisenrelevanter Produkte sicherzustellen.

Mögliche Folgen

  • Durch die beschleunigten Verfahren könnte die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren im Notfall erhöht werden.
  • Die Bundesnetzagentur könnte zusätzliche Aufgaben in der Unterstützung anderer Marktüberwachungsbehörden übernehmen müssen.

Zu beachten

  • Für die beschleunigten Verfahren müssen klare Kriterien definiert werden, um die Sicherheit der Produkte trotz der Abweichungen von regulären Verfahren zu gewährleisten.
  • Es könnte zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, um die neuen Notfallverfahren zu implementieren und zu überwachen.

Offene Fragen

  • Wie werden die Kriterien für die Einstufung von Waren als krisenrelevant festgelegt?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit der Produkte trotz beschleunigter Verfahren zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um die Stabilität des Binnenmarkts in Krisenzeiten und die Verfügbarkeit wichtiger Waren geht.
  • Es wird diskutiert, wie schnell und sicher Produkte im Krisenfall verfügbar gemacht werden können, ohne die Produktqualität zu gefährden.

Wer ist betroffen?

Hersteller von elektronischen Geräten und FunkanlagenMarktüberwachungsbehördenBundesnetzagentur