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Phase 7

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 434/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge ein, das auch Regelungen zur Förderung klimaneutraler Mobilität umfasst.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du einen Verbraucherkredit, wie z.B. einen Kleinstkredit oder ein Buy-Now-Pay-Later-Modell, in Anspruch nehmen möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Verbraucherkredite anbietet oder abwickelt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz von Verbrauchern bei Kreditverträgen interessiert.
  • Ja, wenn du die Förderung klimaneutraler Mobilität als wichtig erachtest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen und den Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmern und Verbrauchern fördern. Zudem soll es zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts ist begrenzt und umfasst nicht alle Kreditformen. Die Schriftform ist für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen erforderlich.

Geplant ist

Der Anwendungsbereich wird auf Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle ausgeweitet. Die Textform ersetzt die Schriftform beim Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen.

Beispiel: Wenn du einen Kleinstkredit online abschließen möchtest, kannst du dies künftig in Textform tun, ohne einen schriftlichen Vertrag unterschreiben zu müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist weniger streng geregelt, und das Widerrufsrecht für Verbraucherkredite ist nicht zeitlich begrenzt.

Neu: Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verschärft, und das Widerrufsrecht wird auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt.

In der Praxis: Verbraucher müssten sich auf strengere Prüfungen ihrer Kreditwürdigkeit einstellen, und die Möglichkeit, einen Kreditvertrag zu widerrufen, wäre zeitlich stärker begrenzt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs könnten mehr Verbraucher von den Schutzregelungen profitieren.
  • Die Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung könnte dazu führen, dass weniger Kredite an Personen mit schlechter Bonität vergeben werden.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten Unternehmen im Kreditwesen ihre internen Prozesse anpassen müssen, was zusätzlichen Aufwand erfordern könnte.
  • Die Begrenzung des Widerrufsrechts könnte die Flexibilität für Verbraucher einschränken, ihre Kreditverträge zu überdenken.

Offene Fragen

  • Wie genau die Förderung klimaneutraler Mobilität im Rahmen des Gesetzes gestaltet wird, bleibt unklar.
  • Es fehlen detaillierte Angaben zur praktischen Umsetzung der neuen Aufsichtsregelungen für Verbraucherkredite.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es sowohl den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen als auch die Förderung nachhaltiger Mobilität betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie die Balance zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Freiheit gewahrt werden kann.

Wer ist betroffen?

Verbraucher, die Kredite in Anspruch nehmenUnternehmen, die Verbraucherkredite anbietenFinanzdienstleister und Banken