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Phase 3

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Eingereicht: 23.01.2026 BR-Drs. 44/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 wird von der Bundesregierung eingebracht. Er beinhaltet Änderungen in mehreren Gesetzen, um die neuen EU-Vorgaben zu Industrieemissionen umzusetzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Betreiber einer Industrieanlage bist, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fällt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung der Umweltleistung und der Schutz der menschlichen Gesundheit interessieren.
  • Ja, wenn du an der Transparenz und dem Zugang zu Umweltinformationen interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Richtlinie die Umweltleistung verbessern und einen tiefgreifenden industriellen Wandel der betroffenen Industrieanlagen fördern. Es sollen Umweltmanagementsysteme eingeführt, strengere Anforderungen an die besten verfügbaren Techniken umgesetzt und der Zugang zu Umweltinformationen erleichtert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Industrieanlagen müssen bestehende Umweltauflagen einhalten, die auf der aktuellen Industrieemissions-Richtlinie basieren.

Geplant ist

Die Betreiber müssen ein Umweltmanagementsystem einführen und strengere Anforderungen an die besten verfügbaren Techniken umsetzen. Es gibt neue Ausnahmeregelungen und längere Übergangsfristen für Tierhaltungsanlagen.

Beispiel: Ein Betreiber einer chemischen Anlage müsste ein Umweltmanagementsystem einführen und könnte bei nachgewiesener Transformation in emissionsärmere Technologien einen Aufschub für die Einhaltung neuer Grenzwerte erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Genehmigungen basieren auf bestehenden BVT-Schlussfolgerungen, die nicht immer die emissionsärmsten Technologien berücksichtigen.

Neu: Die Genehmigungen müssen sich stärker an den emissionsärmsten Technologien orientieren, soweit verhältnismäßig.

In der Praxis: Industrieanlagen könnten gezwungen sein, in neuere, emissionsärmere Technologien zu investieren, um Genehmigungen zu erhalten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen könnten Unternehmen effizientere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.
  • Die Umsetzung könnte zusätzliche Investitionen in emissionsärmere Technologien erfordern.
  • Für die Einhaltung der neuen Vorgaben könnten zusätzliche Verwaltungsaufwände entstehen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Richtlinie erfordert Anpassungen in mehreren nationalen Gesetzen, was zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen könnte.
  • Für Tierhaltungsanlagen gelten längere Übergangsfristen, was die vollständige Umsetzung verzögern könnte.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Einhaltung der neuen Umweltmanagementsysteme überprüft?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um die neuen BVT-Schlussfolgerungen umzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Umweltleistung von Industrieanlagen verbessern und die menschliche Gesundheit durch reduzierte Schadstoffemissionen schützen soll.
  • Es betrifft die wirtschaftlichen Interessen der Industrie und die regulatorischen Anforderungen, die sie erfüllen müssen.

Wer ist betroffen?

IndustrieanlagenbetreiberBehörden, die Genehmigungen erteilenÖffentlichkeit, die Zugang zu Umweltinformationen erhält