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Phase 3

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 27.03.2026 BR-Drs. 182/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 ein, das die Förderung der Reparatur von Waren zum Ziel hat.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Verbraucher Waren kaufst und von einer verlängerten Gewährleistungsfrist bei Reparaturen profitieren möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Hersteller von Waren tätig bist und künftig eine Reparaturverpflichtung außerhalb der Gewährleistung beachten musst.
  • Ja, wenn du in einem Reparaturbetrieb arbeitest und das Europäische Formular für Reparaturinformationen nutzen möchtest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich nachhaltiger Konsum und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft interessieren.
  • Ja, wenn du die Ziele des europäischen Grünen Deals und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern, ein hohes Verbraucherschutzniveau erzielen und die Wirtschaft stärker kreislauforientiert ausrichten. Es soll die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren verringern und Verbraucher dazu anregen, ihre Waren länger zu nutzen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Verbraucher haben bei Mängeln an gekauften Waren die Möglichkeit, zwischen Reparatur und Ersatz zu wählen, ohne besondere Anreize für die Reparatur.

Geplant ist

Die Gewährleistungsfrist wird um zwölf Monate verlängert, wenn Verbraucher sich für eine Reparatur entscheiden. Zudem wird eine Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingeführt.

Beispiel: Wenn dein Smartphone einen Defekt hat und du dich für eine Reparatur entscheidest, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Hersteller sind nicht verpflichtet, Reparaturen außerhalb der Gewährleistungsfrist anzubieten.

Neu: Hersteller müssen künftig auch außerhalb der Gewährleistungsfrist Reparaturen anbieten, wenn dies in den neuen Regelungen vorgesehen ist.

In der Praxis: Verbraucher könnten länger von Reparaturmöglichkeiten profitieren, auch wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

Mögliche Folgen

  • Durch die verlängerte Gewährleistungsfrist könnten Verbraucher motiviert werden, sich häufiger für Reparaturen statt für Ersatz zu entscheiden.
  • Reparaturbetriebe könnten durch die Einführung des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen mehr Transparenz bieten.

Zu beachten

  • Hersteller müssten sicherstellen, dass sie die neuen Reparaturverpflichtungen auch außerhalb der Gewährleistungsfrist erfüllen können.
  • Die Bereitstellung des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen ist freiwillig, was zu unterschiedlichen Praktiken bei Reparaturbetrieben führen könnte.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die außergesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur umgesetzt?
  • Welche konkreten Anforderungen werden an die Online-Plattform für Reparaturen gestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Förderung nachhaltigen Konsums und die Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Förderung der Reparatur von Waren zur Kreislaufwirtschaft beitragen kann.

Wer ist betroffen?

VerbraucherHerstellerReparaturbetriebe