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Phase 5

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 253/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die EU-Richtlinien 2025/1 und 2025/2 umsetzt, um einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen zu schaffen und den Aufsichtsrahmen für Versicherungen zu ändern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Versicherungsunternehmen arbeitest, das von den neuen Regelungen betroffen ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du Versicherungsnehmer bist, da die neuen Regelungen die Stabilität deiner Versicherung betreffen könnten.
  • Ja, wenn du in einer Aufsichtsbehörde tätig bist, die mit der Überwachung von Versicherungsunternehmen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stabilität des Finanzmarktes interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf nachhaltige Investitionen legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Versicherungssektor widerstandsfähiger gemacht und seine Rolle bei der Bereitstellung langfristiger Investitionen gestärkt werden. Zudem sollen erstmals EU-weite Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt werden, um den Schutz von Versicherungsnehmern und die Finanzstabilität im Krisenfall zu verbessern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Versicherungsunternehmen unterliegen dem bestehenden Solvabilität-II-Aufsichtsrahmen, der sich als stabil erwiesen hat.

Geplant ist

Der Aufsichtsrahmen wird weiterentwickelt, um die Widerstandsfähigkeit des Versicherungssektors zu stärken und die Rolle bei langfristigen Investitionen zu fördern. Zudem wird ein neuer Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt.

Beispiel: Ein Versicherungsunternehmen, das in finanzielle Schwierigkeiten gerät, könnte künftig durch einen neuen Abwicklungsmechanismus unterstützt werden, um die Stabilität zu gewährleisten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Insolvenzverfahren sind für Versicherungsunternehmen die primäre Option bei finanziellen Schwierigkeiten.

Neu: Ein neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und Abwicklung wird eingeführt, der eine kontrollierte Abwicklung ermöglicht.

In der Praxis: Abwicklungsbehörden könnten schneller und gezielter eingreifen, um die Kontinuität kritischer Funktionen zu gewährleisten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung eines neuen Abwicklungsmechanismus könnten Versicherungsunternehmen stabiler durch Krisen geführt werden.
  • Die verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken könnte die Kapitalanlageentscheidungen von Versicherungsunternehmen beeinflussen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche administrative Ressourcen erforderlich sein.
  • Versicherungsunternehmen müssten sich auf neue Berichtspflichten und makroprudenzielle Maßnahmen einstellen.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die Ex-post-Beiträge der Unternehmen zur Finanzierung des neuen Abwicklungsmechanismus berechnet?
  • Welche technischen Anforderungen werden für die ausschließlich digitalen Kommunikationsverfahren benötigt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Stabilität des Versicherungsmarktes und die Absicherung von Versicherungsnehmern im Krisenfall betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die neuen Regelungen die Rolle des Versicherungssektors bei nachhaltigen Investitionen stärken können.

Wer ist betroffen?

VersicherungsunternehmenVersicherungsnehmerAufsichtsbehörden